Wann dürfen Forderungen ausgebucht werden und wie

Forderungen aus 2008 sind noch offen, Bemühungen (Tel., Mahnschreiben) blieben ohne Reaktion.
Firmensitz scheint aufgelöst. Ein Insolvenzverwalter hat sich auch nicht gemeldet.
Wie verfährt eine Firma, um das Geld zu bekommen.
Wie kann dieser Betrag als Verlust deklariert werden - geht so etwas ohne Mitteilung eines Insolvenzverwalters - was passiert mit der MwSt.? Wie geht das Finanzamt damit um?

Hallo!

Wie verfährt eine Firma, um das Geld zu bekommen.

Das ist eher eine juristische Frage.

Forderungen aus 2008 sind noch offen, Bemühungen (Tel.,
Mahnschreiben) blieben ohne Reaktion.
Firmensitz scheint aufgelöst. Ein Insolvenzverwalter hat sich
auch nicht gemeldet.
Wie kann dieser Betrag als Verlust deklariert werden - geht so
etwas ohne Mitteilung eines Insolvenzverwalters - was passiert
mit der MwSt.? Wie geht das Finanzamt damit um?

In dem beschriebenen Fall ist wohl kein Problem die Forderung auszubuchen. Das heißt bei einem bilanzierenden Unternehmer wurde die Forderung ja bisher einnahmeerhöhend berücksichtigt und falls er Soll-Versteuerer ist auch umsatzversteuert. Jetzt kann das ganze korrigiert werden, die USt zurückgeholt und ein Gewinnminderung um den Nettobetrag.

Umsatzsteuerlich ist hier der §17 UStG maßgebend in den USt-Richtlinien zum §17 gibt es ein paar Erläuterungen dazu.

Gruß

Jörg