Wann dürfen Handwerker im Mietshaus beginnen?

Unser Vermieter hat uns vor ein paar Tagen unangekündigt (wir wussten nur, dass er „irgendwann mal“ kommt, aber weder Tag noch Uhrzeit) den Dachdecker vorbeigeschickt. Der begann auch prompt Dienstags morgens um Punkt 6.00 Uhr zu hämmern - und niemand von den Mietern wusste was los war (zur Hälfte Gemeindehaus und restlicher Teil vermietet, 2 Parteien). Meine Mutter und eine 70 Jahre alte Frau aus der 2. Partei schliefen (bis) zu dieser Zeit noch ahnungslos und erschreckten natürlich ziemlich. Ich selbst muss sowieso um 6 Uhr aufstehen, ging 20 nach 6 noch mit dem Hund raus und fand draußen eben die Handwerker bei der ARbeit vor. Fragte, was das soll, ob sie nicht wüssten, dass dies hier ein Mietshaus sei und sie dürften meines Wissens nach erst ab 7 Uhr anfangen (habe mittlerweile gelesen, dass die Nachtruhe in Rheinland-Pfalz um 6 Uhr aufhört, Fehlinformation meinerseits, aber gilt das auch für Dachdecker?). Die Dachdecker sagten, niemand habe ihnen gesagt, dass hier noch Leute wohnen und warteten dann halt brav bis 7 Uhr, bis sie weitermachten. Jetzt wollen sie der Gemeinde (= unserem Vermieter) natürlich die Stunde ab 6 Uhr berechnen und unser Vermieter will diese Stunde von uns bezahlt haben! Dürfen sie das verlangen? Die Handwerker waren ja unangekündigt so früh da bzw. mich würde sowieso interessieren, ob auch ein Dachdecker schon um 6 Uhr anfangen darf in Mietshäusern? Unter Nachtruhe verstehe ich immer schon die allgemeine Nachtruhe mit ortsüblichem Lärm und nicht Handwerker, die direkt über mir laut hämmerm? Vielen Dank für eure Hilfe!!!

Bitte auf der Ortspolizeibehörde Auskunft über die örtlichen Ruhezeiten einholen. Zwingend im Gesetz geregelt 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Örtlich unterschiedlich. Dann umgehend den Vermieter anschreiben und Mängelbeseitigung verlangen. Bauarbeiten an einem Nebengebäude sind - wie auch Bauarbeiten im Haus - ein Mangel und es kann Mietminderung erklärt werden. Also, den " Mangel melden, Beseitigung bis zum … verlangen" und da die Bauarbeiten vermutlich nicht eingestellt werden, dem Vermieter erklären, dass „sämtliche Mietzahlungen unter Vorbehalt erfolgen, insbesondere unter dem Vorbehalt der Rückforderung wegen Mietminderung“. Dies muss im Mängelschreiben stehen, damit auch im nach hinein Ansprüche geltend gemacht werden können. Und wenn es zu spät wird, also jetzt noch gearbeitet würde, kann auch die Polizei wegen Ruhestörung geholt werden. Im übrigen kann jede Art von Ruhestörung auch ausserhalb der Ruhezeiten wenn sie entsprechend erfolgen eine Ordnungswidrigkeit sein.

Da Handwerker in RLP mit der Arbeit um 6 Uhr beginnen können, ist es denkbar, dass sich die Gemeinde die von ihr nicht beauftragte aber zu bezahlende Arbeitsruhe bis 7 Uhr im Wege des Regresses wiederholt.
Andererseits sind aber derart laute Handwerksarbeiten den Mietern vorher rechtzeitig bekannt zu machen.

Vielleicht lässt sich ja daraus ein Kompromiss erarbeiten.

Tut mir leid, keine erfreulichere Nachricht zu haben.

Ab 6:00 ist üblicher Arbeitsbeginn, aber ohne erheblich Lärmbelästigung. Ab 7:00 dann mit der notwendigen Lautstärke. Wenn die Handwerker auf jeden hören der ihnen sagt wann und wie sie ihre Arbeit verrichten sollen, tragen sie selbst bzw. die ausführende Firma die Konsequenzen sprich die Kosten, es sei denn sie werden be- bzw. gehindert. Es ist Sache des Vermieters bzw. Eigentümers oder des Verwalters,Hauswart etc. Reglungen zu treffen. Eine Ankündigung der Bauarbeiten, kann zeitlich freizügig angekündigt werden, solange der direkte Mietbereich nicht betroffen ist. Also Ruhe und Sachlichkeit walten lassen. Schont Geldbörse und Nerven.