Ab wann erlange ich eigentum an einem geliehenen Gegenstand?
M.
Ab wann erlange ich eigentum an einem geliehenen Gegenstand?
M.
Hi Mike,
eigentlich nie. Man könnte eventuell konstruieren, dass der Eigentümer seine Eigentumsrechte an der Sache irgendwann aufgibt, dann wärest du Besitzer einer eigentumslosen Sache.
Aber wann ist das? Möglicherweise erst, wenn der Eigentümer stirbt und seine Erben verzichten.
Gruß,
Francesco
Hallo Mike,
grundsätzlich erwirbst Du gem. § 937 I BGB Eigentum an einer Sache, wenn Du sie zehn (10) Jahre im (Eigen-) Beitz hattest. Die gilt aber nicht, wenn Du weißt, daß Dir die Sache nicht zusteht, Du also bösgläubig bist.
MfG
Tim Treude
http://www.tim-treude.de