Wenn ein Nicht-EU Bürger in Deutschland einreist und eine 90tägige Aufenthalserlaubnis hat, darf er danach nach 90Tagen wieder einreisen.
Wann darf ein Nicht-EU Bürger jedoch wieder einreisen, wenn er eine 90tägige Aufenthaltsgenehmigung hatte, die dann vom Ausländeramt um weitere 90Tage verlängert wurde? Die Aufenthaltsdauer betrug demnach 180 Tage. Muss er dann 180Tage außerhalb Deutschlands verweilen, um wieder einreisen zu können? Muss er lediglich weitere 90Tage warten?
Muss derjenige in sein Ursprungslad zurück, oder reicht es sich außerhalb des Schengenraumes aufzuhalten?
Vielen Dank im Voraus!