Wann endet beim Autoverkauf die bestehende Teilkaskoversicherung?

Wenn man sein Auto angemeldet verkauft und die erworbende SF-Klasse an einen nahen Verwandten mitüberträgt, wann endet dann für den Verkäufer der Teilkaskoversicherungsschutz??

Hintergrung meiner Frage:
Ein Auto wird an die getrennt lebende Ehefrau für den symbolischen 1€ verkauft und Ihr die SF-Klasse übertragen.
2 Tage später kam der Ende August festgestellte wirtschaftliche Totalschaden durch Hagelschlag.
Umgemeldet auf sich hat die Frau den Wagen erst ca. 3 Wochen nach dem Kauf vom Mann.
Solange mußte dieser Ehemann auch die Versicherungsbeiträge bezahlen. Den Kaufpreis überwies Sie dann ihm noch später…
Wie kann es sein, daß Er als Verkäufer die Versicherungsbeiträge bezahlt und die Schadenssumme bekommt die Käuferin, in dem Fall seine Frau ausbezahlt und seine Schadensstatistik wird belastet??

Danke für Ihre Antwort und Hilfe im Voraus.

Gruß
Jörg.

Hier passt etwas nicht!

Wenn man sein Auto angemeldet verkauft und die erworbende
SF-Klasse an einen nahen Verwandten mitüberträgt, wann endet
dann für den Verkäufer der Teilkaskoversicherungsschutz??

Für den Versicherungsnehmer endet der Versicherungsschutz mit Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle.

Gruß Merger

Hallo,

Wenn man sein Auto angemeldet verkauft und die erworbende
SF-Klasse an einen nahen Verwandten mitüberträgt, wann endet
dann für den Verkäufer der Teilkaskoversicherungsschutz??

Mit der Übergabe des Fahrzeuges. Außerdem gibt es für die Teilkasko keine SF Klasse.

Umgemeldet auf sich hat die Frau den Wagen erst ca. 3 Wochen nach dem Kauf vom Mann.

Aber einen Kaufvertrag, aus dem der Eigentumsübergang hervorgeht, wird es doch wohl geben.

Solange mußte dieser Ehemann auch die Versicherungsbeiträge bezahlen.

Dann war der Kaufvertrag schlecht formuliert.

Wie kann es sein, daß Er als Verkäufer die
Versicherungsbeiträge bezahlt und die Schadenssumme bekommt
die Käuferin, in dem Fall seine Frau ausbezahlt

Weil man offenbar einen schlechten Kaufvertrag abgeschlossen hat. In so einen Vertrag gehört normalerweise rein, wer was wann bezahlt.

und seine Schadensstatistik wird belastet??

Wenn das Fahrzeug ab- oder umgemeldet ist, erlischt auch die Schadensstatistik.

Gruß

Nordlicht

Hallo Nordlicht,

ich habe einen gekauften Kfz-Verkaufvertrag benutzt.
Der kann eigentlich nicht schlecht formuliert sein,oder?

Gruß

Hallo Merger,

danke für die Antwort.

Demnach müßte im Falle eines Teilkaskoschadensfall im Zeitraum vom Verkauf bis zur Ummeldung beim Verkehrsamt noch der Verkäufer VN sein und ggf. die Gutachtersumme zustehen,oder??

Gruß
Jörg

Hallo Merger,

danke für die Antwort.

Demnach müßte im Falle eines Teilkaskoschadensfall im Zeitraum
vom Verkauf bis zur Ummeldung beim Verkehrsamt noch der
Verkäufer VN sein

Soweit ist es richtig.

und ggf. die Gutachtersumme zustehen,oder??

zum Zeitpunkt des Schadens war doch der Verkäufer gar nicht mehr der Eigentümer des Autos - warum soll ihm denn dann überhaupt noch etwas zustehen ?

Meiner Meinung nach müsste er die erstattete Summe des Versicherers an den Eigentümer des Fahrzeugs (Ehefrau) weitergeben.

Wieso der Versicherer allerdings die Summe direkt an die Ehefrau ausgezahlt hat,
erschließt sich mir nicht. Woher hatte der Versicherer überhaupt Kenntnis über den Verkauf ?

Gruß Merger

Hallo Merger,

danke für die Antwort.

Die Versicherung hatte Kenntnis vom Verkauf, weil die Ehefrau(Käuferin)den Kaufvertrag vorgezeigt hat.

Wenn der Verkäufer nicht mehr Besitzer des Fahrzeuges ist und keinen Anspruch auf Schadensersatz aus dem Versicherungsvertrag mehr hat, warum muß der Verkäufer dann die Beiträge bezahlen bis endlich der oder die Käufer/in deas Fahrzeug umgemeldet hat??

Zahlen für einen Versicherungsschutz, den man sowieso nicht mehr braucht oder nutzt??

Das leuchtet mir nicht ein. Finde auch keine plausible Begründung.

Gruß
Jörg

Hallo Jörg,

Hallo Merger,

danke für die Antwort.

Die Versicherung hatte Kenntnis vom Verkauf, weil die
Ehefrau(Käuferin)den Kaufvertrag vorgezeigt hat.

Wenn der Verkäufer nicht mehr Besitzer des Fahrzeuges ist

Wer das Fahrzeug in Besitz hat, kann ich nicht beurteilen.
Jedoch nach dem Verkauf war der Käufer der Eigentümer.

und
keinen Anspruch auf Schadensersatz aus dem
Versicherungsvertrag mehr hat, warum muß der Verkäufer dann
die Beiträge bezahlen bis endlich der oder die Käufer/in deas
Fahrzeug umgemeldet hat??

Was steht denn dazu im Kaufvertrag ?
Alternativ hätte man das Fahrzeug auch abmelden können und der Käufer hätte das Auto mit einem Kurzzeitkennzeichen abholen können.

Gruß Merger

Hallo Merger,

danke für die Antwort.

Hallo Jörg,

Hallo Merger,

danke für die Antwort.

Die Versicherung hatte Kenntnis vom Verkauf, weil die
Ehefrau(Käuferin)den Kaufvertrag vorgezeigt hat.

Wenn der Verkäufer nicht mehr Besitzer des Fahrzeuges ist

Wer das Fahrzeug in Besitz hat, kann ich nicht beurteilen.
Jedoch nach dem Verkauf war der Käufer der Eigentümer.

Ok, das ist verstanden.

und
keinen Anspruch auf Schadensersatz aus dem
Versicherungsvertrag mehr hat, warum muß der Verkäufer dann
die Beiträge bezahlen bis endlich der oder die Käufer/in deas
Fahrzeug umgemeldet hat??

Was steht denn dazu im Kaufvertrag ?

Im Kaufvertrag steht drin, daß Käufer in den bestehenden Versicherungsvertrag eintritt, wenn dieser nicht kurzfristig kündigt.

Wenn der Käufer in den Vertrag eintritt, aber erst nach über 3 Wochen den Wagen ummeldet und somit auch die Versicherung wirklich auf den Käufer wechselt, warum muß der Verkäufer noch bis zur Ummeldung den Versicherungsbeitrag bezahlen???
Bzw. wenn in dieser Zeit bis zur wirklichen Ummeldung ein Schaden, z.B. Teilkaskoschaden entsteht, warum soll dann der Käufer die Schadenssumme ausgezahlt bekommen, obwohl Er/Sie noch nicht einen cent Versicherungsbeitrag bezahlt hat dafür??

Alternativ hätte man das Fahrzeug auch abmelden können und
der Käufer hätte das Auto mit einem Kurzzeitkennzeichen
abholen können.

Diese Alternative gibt es stimmt.
Aber bei Verkauf/Übergabe zwischen Familienmitgliedern wohl eher unüblich.

Gruß
Jörg

Gruß Merger

Hallo Jörg,

Im Kaufvertrag steht drin, daß Käufer in den bestehenden
Versicherungsvertrag eintritt, wenn dieser nicht kurzfristig
kündigt.

dies ist für mich nicht eindeutig formuliert.

sinnvoll wäre gewesen, Der Käufer verpflichtet sich innerhalb von 3 Tagen
das Fahrzeug auf seinen Namen umzumelden.

Wenn der Käufer in den Vertrag eintritt, aber erst nach über 3
Wochen den Wagen ummeldet und somit auch die Versicherung
wirklich auf den Käufer wechselt, warum muß der Verkäufer noch
bis zur Ummeldung den Versicherungsbeitrag bezahlen???

Weil der Kaufvertrag nicht eindeutig formuliert war.
(siehe oben)

Bzw. wenn in dieser Zeit bis zur wirklichen Ummeldung ein
Schaden, z.B. Teilkaskoschaden entsteht, warum soll dann der
Käufer die Schadenssumme ausgezahlt bekommen, obwohl Er/Sie
noch nicht einen cent Versicherungsbeitrag bezahlt hat dafür??

Evt. übernimmt ja der Käufer noch die Versicherungsbeiträge für diese Zeit.

Alternativ hätte man das Fahrzeug auch abmelden können und
der Käufer hätte das Auto mit einem Kurzzeitkennzeichen
abholen können.

Diese Alternative gibt es stimmt.
Aber bei Verkauf/Übergabe zwischen Familienmitgliedern wohl
eher unüblich.

Nein - wenn ein Ehepaar sich trennt, sollte man gerade bei solchen Dingen vorsichtig sein.
Oft wird dabei versucht den Partner zu benachteiligen.

Gruß Merger