Zu welchem Datum würde ein Beschäftigungsverhältnis enden, dass mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden kann, wenn der Tag der Kündigung z.B. der 14.03. wäre?
11.04.
ebenfalls ohne Anrede und Gruß
Einfach nur „4 Wochen“ oder 4 Wochen zu einem Termin („zum 15.“ / „zum Monatsende“)?
ja, einfach nur 4 Wochen
Hallo,
sorry, ich hatte mich bei meiner ersten Frage so sehr auf die korrekte Fragestellung konzentriert, dass ich dabei die Höflichkeit vergessen habe.
Also, hallo und lieben Dank für eine Antwort.
11.04. war auch mein erster Gedanke. Dann habe ich gelesen, dass für den Beginn der Frist der Tag nach Erhalt der Kündigung ist. Das wäre schon einmal der 15. in dem Beispiel und somit der 12.4… Dann heißt es weiter…der letzte Tag in der letzten Woche, da käme ich dann auf den 16.04… Nach meinem Verständnis ist das dann aber länger als 4 Wochen.
Was ist denn wohl korrekt?
Danke für eine Antwort.
Hi! 
Also, hallo und lieben Dank für eine Antwort.
11.04. war auch mein erster Gedanke. Dann habe ich gelesen,
dass für den Beginn der Frist der Tag nach Erhalt der
Kündigung ist.
Das ist auch richtig.
Mit dem Folgetag beginnen die (hier) 28 Tage zu zählen, mit dem Ede des 28. Tages endet die Frist - und das ist der 11.04.
Dann heißt es weiter…der letzte Tag in
der letzten Woche,
Nö, wenn vier Wochen vereinbart sind, dann sind 4 Wochen vereinbart.
Gruß
Guido