Hallo,
angenommen ein Mietverhältnis wurde bis zum 31. eines Monats abgeschlossen. Der Vermieter besteht aber auf einer Wohnungsübergabe am 25. des Monats. Kann der Vermieter dann die Miete um den Anteil (6 von 30 bzw. 31 Tagen) entsprechend etwa 20% kürzen?
Danke
Slides-Only
Hallo,
angenommen ein Mietverhältnis wurde bis zum 31. eines Monats
abgeschlossen.
ich nehme an damit ist gemeint, dass es zum Ende des Monats gekündigt wurde und damit auch beendet ist.
Der Vermieter besteht aber auf einer
Wohnungsübergabe am 25. des Monats.
Darauf hat der VM keinen Anspruch, da ja bis Ende des Monats Miete bezahlt wurde und somit das Mietverhältnis erst zum Ende des Monats besteht.
Kann der Vermieter dann
die Miete um den Anteil (6 von 30 bzw. 31 Tagen) entsprechend
etwa 20% kürzen?
Sicher darf er das. Er kann die Miete auch komplett erlassen.
Wenn der VM auf eine frühzeitige Übergabe der Wohnung besteht, muss er mit dem Mieter verhandeln und kann ihm anbieten, die anteilige Miete zu erstatten.
TM
Hallo !
In einem Standardmietvertag endet ein Mietverhältnis am Monatsletzten. (nicht jeder Monat hat 31 Tage)
Wenn ein Vermieter auf verfrühte Wohnungsübergabe besteht,muss der Vermieter (ein Geschäftsmonat hat 30 Tage) entsprechend neu berechnen (kürzen).
Ausserdem muss der Vermieter die Umzugskosten und die Zwischenlagerung der Möbel und die vorübergehende Unterbringung des ehemaligen Mieters in einem Hotel (nicht Luxusklasse) übernehmen.
Der ehemalige Mieter kann seine neue Wohnung schliesslich erst zum 1. des neuen Monat übernehmen und beziehen.
„Mietverhältnisse“, wie auch immer, sind ein komplexes Thema.
Darum würde ich einen Fachanwalt oder den Mieterschutzverein einschalten.
freundliche Grüße
aus Dortmund