Wann endet die Arbeitsunfähigkeit

Hallo, ich war bis Freitag zwecks weiteren Untersuchungen (wie Blut abnahme, Besprechung etc) krank geschrieben. Ab Donnerstag gings mir besser. Da ich Freitag Vormittag einen Arzt Termin hatte bin ich nicht Arbeiten gegangen (AU ging bis Freitag)
Montag werde ich wieder arbeiten gehen.
Mein Problem: Ich war Freitag Abend auf einem Zeltfest; gestern ist jetzt ein Foto von der Presse aufgetaucht.
Mich würde nun interessieren ob dies Probleme geben könnte und wann genau eine AU endet? Also mit Ablauf des Tages um 24 Uhr oder mit Ablauf der regelmässigen Arbeitszeit an diesem Kalendertag?

Ich würde meinen, am Ende der Arbeitszeit. Es kommt ja auch immer auf die Art der Erkrankung an - man ist ja nicht immer durch eine AU ans Haus oder ans Bett gefesselt. Aber ob Du jetzt Ärger bekommst oder nicht, weiß ich leider auch nicht.

Guten Tag,

Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist das gesetzlich vorgesehene Nachweismittel, mit dem der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer nachweist. Einer solchen Bescheinigung kommt ein hoher Beweiswert zu.

Bestreitet der Arbeitgeber trotz der vorgelegten ordnungsgemäß erteilten ärztlichen Bescheinigung die Arbeitsunfähigkeit, muss er Tatsachen vortragen, die ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit aufkommen lassen und dadurch den Beweiswert der ärztlichen Bescheinigung erschüttern (BAG, Urteil v. 19.2.1997, 5 AZR 83/96, NZA 1997, 652.)

Weitere Info http://krankgeschrieben.com/

Mein Problem: Ich war Freitag Abend auf einem Zeltfest;
gestern ist jetzt ein Foto von der Presse aufgetaucht.
Mich würde nun interessieren ob dies Probleme geben könnte und
wann genau eine AU endet? Also mit Ablauf des Tages um 24 Uhr
oder mit Ablauf der regelmässigen Arbeitszeit an diesem
Kalendertag?

Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist das gesetzlich vorgesehene Nachweismittel, mit dem der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer nachweist. Einer solchen Bescheinigung kommt ein hoher Beweiswert zu.

Bestreitet der Arbeitgeber trotz der vorgelegten ordnungsgemäß erteilten ärztlichen Bescheinigung die Arbeitsunfähigkeit, muss er Tatsachen vortragen, die ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit aufkommen lassen und dadurch den Beweiswert der ärztlichen Bescheinigung erschüttern (BAG, Urteil v. 19.2.1997, 5 AZR 83/96, NZA 1997, 652.)

Arbeitsunfähigkeit bedeutet allgemein, dass eine Person aufgrund einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung oder auch einer nötigen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme nicht in der Lage ist, in ihrer bisherigen Tätigkeit zu arbeiten, oder durch eine Arbeitstätigkeit ihren Krankheitszustand noch verschlimmern würde.

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Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist das gesetzlich vorgesehene Nachweismittel, mit dem der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer nachweist. Einer solchen Bescheinigung kommt ein hoher Beweiswert zu.

Bestreitet der Arbeitgeber trotz der vorgelegten ordnungsgemäß erteilten ärztlichen Bescheinigung die Arbeitsunfähigkeit, muss er Tatsachen vortragen, die ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit aufkommen lassen und dadurch den Beweiswert der ärztlichen Bescheinigung erschüttern (BAG, Urteil v. 19.2.1997, 5 AZR 83/96, NZA 1997, 652.)

Arbeitsunfähigkeit bedeutet allgemein, dass eine Person aufgrund einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung oder auch einer nötigen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme nicht in der Lage ist, in ihrer bisherigen Tätigkeit zu arbeiten, oder durch eine Arbeitstätigkeit ihren Krankheitszustand noch verschlimmern würde.

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Bestreitet der Arbeitgeber trotz der vorgelegten ordnungsgemäß erteilten ärztlichen Bescheinigung die Arbeitsunfähigkeit, muss er Tatsachen vortragen, die ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit aufkommen lassen und dadurch den Beweiswert der ärztlichen Bescheinigung erschüttern (BAG, Urteil v. 19.2.1997, 5 AZR 83/96, NZA 1997, 652.)

Arbeitsunfähigkeit bedeutet allgemein, dass eine Person aufgrund einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung oder auch einer nötigen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme nicht in der Lage ist, in ihrer bisherigen Tätigkeit zu arbeiten, oder durch eine Arbeitstätigkeit ihren Krankheitszustand noch verschlimmern würde.

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Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist das gesetzlich vorgesehene Nachweismittel, mit dem der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer nachweist. Einer solchen Bescheinigung kommt ein hoher Beweiswert zu.

Bestreitet der Arbeitgeber trotz der vorgelegten ordnungsgemäß erteilten ärztlichen Bescheinigung die Arbeitsunfähigkeit, muss er Tatsachen vortragen, die ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit aufkommen lassen und dadurch den Beweiswert der ärztlichen Bescheinigung erschüttern (BAG, Urteil v. 19.2.1997, 5 AZR 83/96, NZA 1997, 652.)

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