Guten Tag,
Ich habe gehört die Ausbildung endet mit bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.
- Wenn das Ausbildungsvehältniss laut Ausbldungsvertrag vom 1.Feb.07-31.Jan.10 geht
aber die bekanntgabe der Ergebnisse am 21.Jan.10 ist, muss man trotzdem bis zum 31.Jan.10 arbeiten, und ist man überhaupt die Zeit über Versichert?
Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr erfreut…
DANKE IM VORAUS
1.BEITRAG
IdR mit Bestehen der mündlichen Prüfung (sofern diese zeitlich nach der schriftlichen Prüfung liegt).
Bei uns bekommt man direkt nach der mündlichen Prüfung von der IHK einen Schein überreicht, welcher das Bestehen bestätigt. Damit ist die Ausbildung beendet, unabhängig vom Datum welches im Vertrag steht.
Mit Bekanntgabe der Prüf.ergebn. d. d. Prüf.aussch
Ich habe gehört die Ausbildung endet mit bekanntgabe des
Prüfungsergebnisses.
Da hast du richtig gehört. BBiG § 21 (2).
- Wenn das Ausbildungsvehältniss laut Ausbldungsvertrag vom
1.Feb.07-31.Jan.10 geht
aber die bekanntgabe der Ergebnisse am 21.Jan.10 ist, muss man
trotzdem bis zum 31.Jan.10 arbeiten, und ist man überhaupt die
Zeit über Versichert?
Nach BBiG endet das Ausb.verhältnis dann am 21.01.2010. Wenn du danach weiter in deinem Ausb.betrieb arbeiten gehst und keiner sagt etwas oder es ist nichts gegenteiliges bestimmt worden, dann freu dich, du hast jetzt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Siehe BBiG § 24.