Ich habe eine Frage zur Beendigung eines Honorarvertrages.
Zu diesem Thema habe ich in meinem Vertrag folgendes gefunden:
§2
Dieser Vertrag gilt ab dem Zeitraum vom --.–.---- für NAME. Verbindlich ist der jeweils aktuelle Hilfeplan.
§7
Für beide Seiten besteht das Recht, das Honorarverhältnis - ohne Eionhaltung einer Frist- zu beenden. die Kündigung darf nicht zur Unzeit, namentlich bei Auslandseinsätzen, erfolgen.
Wenn der zu betreuende, aus welchem Grund auch immer, sehr spontan aus meinem Haushalt genommen wird, endet der Vertrag dann sofort oder erst nach Zugang der schriftlichen Kündigung durch den Träger?
Kann die schriftliche Kündigung auch zurückdatiert werden?
Hallo,
beide Seiten dürfen ohne eine Frist kündigen, dabei ist der Zugang der Kündigung ausschlaggebend und damit wäre eine rückwirkende Datierung ausgeschlossen.
Wenn nichts weiter im Vertrag geregelt, scheint offensichtlich auch eine mündliche/telefonische Kündigung möglich zu sein.
lG