Wann Endet ein Honorarvertrag

Ich habe eine Frage zur Beendigung eines Honorarvertrages.

Zu diesem Thema habe ich in meinem Vertrag folgendes gefunden:

§2
Dieser Vertrag gilt ab dem Zeitraum vom --.–.---- für NAME. Verbindlich ist der jeweils aktuelle Hilfeplan.

§7
Für beide Seiten besteht das Recht, das Honorarverhältnis - ohne Eionhaltung einer Frist- zu beenden. die Kündigung darf nicht zur Unzeit, namentlich bei Auslandseinsätzen, erfolgen.

Wenn der zu betreuende, aus welchem Grund auch immer, sehr spontan aus meinem Haushalt genommen wird, endet der Vertrag dann sofort oder erst nach Zugang der schriftlichen Kündigung durch den Träger?
Kann die schriftliche Kündigung auch zurückdatiert werden?

Danke

Hallo,
beide Seiten dürfen ohne eine Frist kündigen, dabei ist der Zugang der Kündigung ausschlaggebend und damit wäre eine rückwirkende Datierung ausgeschlossen.
Wenn nichts weiter im Vertrag geregelt, scheint offensichtlich auch eine mündliche/telefonische Kündigung möglich zu sein.
lG

Danke für deine Antwort.

D.h., wenn der zu betreuende heute raus geholt wird und keine Kündigung erfolgt, ich solange berechnen darf bis eine Kündigung erfolgt?

§ 11
Änderungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragspartner.

Mehr steht da nicht. Es steht nicht explizit, dass die Kündigung schriftlich sein muss.

Danke

§ 11
Änderungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Zustimmung
beider Vertragspartner.

Mehr steht da nicht. Es steht nicht explizit, dass die
Kündigung schriftlich sein muss.

Na, da steht überhaupt nicht, dass die Kündigung schriftlich sein muss. Der Vertrag soll ja nicht geändert werden.

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Mh.

Also muss uns jemand vom Träger sagen oder schreiben, dass das Vertragsverhältnis aufgelöst ist?

Darf das jeder oder wie sieht das aus?

Danke

D.h., wenn der zu betreuende heute raus geholt wird und keine Kündigung erfolgt, ich solange berechnen darf bis eine Kündigung erfolgt?

Erst einmal Nein. Wenn die Leistung unmöglich ist (z.B. durch Tod oder „herausgeholt“) … dann kann auch keine Leistung erbracht und berechnet werden.

Es steht nicht explizit, dass die Kündigung schriftlich sein muss.

Eben, es ist keine besondere Form der Kündigung explizit vereinbart.

Franz