Hallo!
es geht um Freiheitsberaubung mit Gewaltanwendung durch Jugendamt und Erziehern länger als 1 Woche insges. 25 Tage.
Kann eine Freiheitsberaubung nach §239 ohne Unterbrechung in eine Legale Unterbringung nach §1631b übergehen, und von dort ohne Unterbrechung wieder in Freiheitsberaubung §239, dannach wieder in Legale Unterbrinung nach §1631b und anschließend wieder in Freiheitsberaubung §239 und dannach wieder Legal §1631b.
Dies alles ohne Erkennbare Beendigung für das Opfer der Freiheitsberaubung.
Freiheitsberaubungen stehen durch Gutachten fest und wurde bereits durch Behörden anerkannt, jedoch nur die einzelnen Tage (14Tage + 6 Tage + 5Tage) und nicht der gesammte Zeitraum von 1,5 Jahren in denen dies passierte.
Strafrechtlich ist die Sache bereits Verjährt.
Sozusagen wurde das Opfer (15Jahre alt) vorsätzlich 1,5 Jahre beim Täter belassen mit Wissen von Jugendamt und Familiengericht.
Eine Schädigung durch diese Freiheitsberaubungen werden verneint und auf die vorherige Familiäre Situation geschoben! allerdings ist die Familiäre Situation angeblich im Sozialadäquaten Maß gewesen.
Die Frage ist nun ob die gesammte Zeit der Unterbrinung als Schädigend anzusehen ist da die Freiheitsberaubungen zwar rechtlich nicht durchgehend waren, aber für das Opfer nicht erkennbar Unterbrochen wurden.
vielen Dank für Antworten