Wann endet eine vorvertragliche Anzeigepflicht?

Endet diese nach Erhalt des Versicherungsscheines oder nach Versicherungsbeginn?

Versicherungsbeginn! hatte das gerade selbst zu Hause.

Hi Lotzer, Hi Barbara,

die endet sogar schon vorher:

Der maßgebliche Zeitpunkt für die Erfüllung der Anzeigeobliegenheit ist nämlich nicht mehr der Vertragsschluss, sondern die Abgabe der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers - d. h. der Antrag (§ 19 Absatz 1 Satz 2 VVG).

Der Versicherungsnehmer muss nach der Antragstellung auftretende gefahrerhebliche Umstände nur noch dann nachmelden, wenn der Versicherer vor der Vertragsannahme nochmal schriftlich danach gefragt hat (z.B. weil dazwischen ein paar Monate verstrichen sind).

Gibts aber noch gefahrerhebliche Umstände, die vor Antragstellung aufgetreten sind aber nicht mitgeteilt wurden (beispielsweise, weil diese bei Antragstellung vergessen wurden), muss das aber natürlich auch nach der Antragsstellung noch gemeldet werden.

Grüße, Bernhard.

Hallo Bernhard,
hallo Barbara,

danke für Eure Antworten!

@Barbara: Kannst Du zu diesem Fall mehr sagen?
@Bernhard: Ist diese Schlussfolgerung juristisch korrekt: Wenn der Versicherungsschein schon ausgestellt wurde, der „gefahrerhebliche Umstand“ erst danach eintrat und auch nicht vorher zu erahnen war, wenn alle Angaben bei Antragsstellung korrekt angegeben waren, der Versicherungsbeginn allerdings noch aussteht, aber die Versicherung nicht nochmal nachfragt, dann kann juristisch gesehen nix passieren?

Viele liebe Grüße!