Wann endet Gewährleistungsfrist

Hallo,

angenommener Fall:
Es gilt die VOB 2006.
Bei der Abnahme am 11.12.2007 (Ende Frist also der 12.12.2011) ergibt sich die Notwendigkeit zur Mängelbeseitigung. Diese erfolgt im Januar 2008.

Wann würde die Gewährleistungsfrist für diesen Mangel enden?

Wann würde die Frist für den Mangel enden, wenn der Mangel erst am 01.10.2011 festgestellt wird?

Gruss,
F

Guten Morgen,

Es gilt die VOB 2006.
Bei der Abnahme am 11.12.2007 (Ende Frist also der 12.12.2011)

Ende der Gewährleistung = 10.12.2011

ergibt sich die Notwendigkeit zur Mängelbeseitigung. Diese
erfolgt im Januar 2008.
Wann würde die Gewährleistungsfrist für diesen Mangel enden?

Zum 11.12.2011, sofern dieser Mangel bei der Abnahme festgestellt wurden. Eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels wird eingeräumt.

Wann würde die Frist für den Mangel enden, wenn der Mangel
erst am 01.10.2011 festgestellt wird?

Weitere zwei Jahre ab 01.10.2011, also 30.09.2013.

Gruß
Der Franke

Hi Franke,

lt BGB ist die Fristberechnung so wie ich sie hatte, schon korrekt!! Bei der Abnahme am 11.12.2007 = Ende Frist also der 12.12.2011, der Abnahmetag zählt nicht zur Frist.

…also 30.09.2013.–> Das wollte ich wissen, Danke.

Gruß, Frank

Hi Franke,

lt BGB ist die Fristberechnung so wie ich sie hatte, schon
korrekt!! Bei der Abnahme am 11.12.2007 = Ende Frist also der
12.12.2011, der Abnahmetag zählt nicht zur Frist.

Du sprachst von VOB 2006. Dennoch, interessehalber, wo steht es im BGB? Die Fristberechnung?

…also 30.09.2013.–> Das wollte ich wissen, Danke.

Mmmhhh, jetzt widersprichst du dir selbst. Nach deiner Berechnung eigentlich 02.10.2013.

Gruß
Der Franke