Wann entsteht die Maklerprovision?

Bei uns steht dieses Jahr noch ein Hauskauf an. Wir haben ein recht interessantes Objekt gefunden, können uns aber noch nicht ganz dafür entscheiden, da wir noch gerne andere Objekte vergleichen möchten.
Der Verkäufer ist möchte das Objekt an einen Makler übergeben.
Jetzt stellt sich für uns die Frage:
Wenn wir uns nun doch noch entschließen sollten, dieses Haus zu kaufen - nachdem es an einen Makler übergeben wurde - wird dann auch für uns die Maklerprovision fällig, obwohl wir bereits lange vorher mit dem Verkäufer in Verhandlung standen (Besichtigungen, Bauzeichnungen kopiert etc.) und somit rein gar nichts mit dem Makler zu tun haben?
Vielen Dank schon im Vorraus,
B.B.

hallo bb,

ich glaube,die maklerprovision
wird bei den unterschriften
unter dem vertrag fällig
( beim notar ).

ob vorher schon was getan wurde,das
ist unwichtig.

mfg

kunde3

Hallo,

ich glaube nicht, dass für Euch Maklerprovision entsteht, da Euch der Makler die Immobilie nicht nachgewiesen hat, d.h. Ihr die Adresse nicht von ihm erhalten habt. Auch ansonsten hat er dann für Euch nichts getan, somit dürfte er nach meiner Auffassung auch keine Courtage kassieren.

Viele Grüße,
Barbara

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Guten Morgen,
vielen Dank für die prompten Beiträge. Ich dachte mir eigentlich auch, dass der Konktakt über den Makler zustande kommen müsste, bzw. die Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer zumindest nach der Zeit erfolgt sein müsste, in der der Auftrag bereits an den Makler vergeben wurde.
Hat noch jemand eine Meinung dazu???
Zur Zeit steht es sozusagen 1:1.
Greets B.B.

Hi,

der Makler kann nur dann eine Entlohnung fordern, wenn er Euch das Objekt nachgewiesen hat - dies wird von Maklern auch anerkannt.
Ein Beispiel aus dem „Kleigedruckten“ eines Angebots (wir suchen auch ein Haus…): „… Mit dem Abschluß eines durch unseren Nachweis oder Vermittlung zustandegekommenen …vertrages ist die … Nachweisgebühr … zu zahlen. … Der Empfänger eines Angebots kann sich nur dann auf vorherige Kenntnis eines Objekts berufen, wenn er dies … mitteilt und gleichzeitig den Nachweis für seine vorherige Kenntnis erbringt.“

Also, keine Sorge. Aber ich würde sehr genau aufpassen, ob Du nicht unaufgefordert vom Makler ein „Angebot“ erhälst. Diesem würde ich dann schnellstens widersprechen (per Einschreiben!), sonst wird es u.U. ein langer und teurer Rechtsstreit.

Gruß Stefan

Moin moin!

Der Makler hat euch das Objekt weder nachgewiesen noch vermittelt, daher entsteht für euch keine Provision. Es kann jedoch sein, dass der Verkäufer den Makler mit der restlichen Abwicklung des Verkaufs bauftragt hat, insofern werdet ihr bei einem Kauf auch seine Dienste in Anspruch nehmen. Bei dem ersten Kontakt mit dem Makler, solltet ihr darauf hinweisen, dass euch das Haus bereits bekannt ist, somit darf der Makler keine Courtage mehr von euch verlangen.

Ihr solltet jedoch in diesem Fall den Makler außen vor lassen und direkt mit dem Eigentümer weiterverhandeln.

Schöne Grüße aus Hamburg

Fabian Voges