Wann erfasst man die Prozentsätze bei Fahrtenbuch

Hallo zusammen,

eine Frage quält mich als „Jungunternehmer“ und ich konnte dazu einfach nichts finden.

Klar, um der 1%-Regelung zu entkommen führt man bei Geschäftsfahrzeugen, die auch privat genutzt werden ein Fahrtenbuch. Der prozentuale Anteil der Geschäftsfahrten wird bei allen Quittungen die damit in Verbindung stehen abgesetzt. Aber wann rechne ich den jeweiligen Prozentsatz aus? Monatlich neu, vierteljährlich oder jährlich?

Mir leuchtet es nicht ein. Einerseits muss ich immer alles zeitnah erfassen, andererseits würde mir eine große Handwerkerrechnung in einem Monat in dem ich ausgesprochen viel geschäftlich unterwegs war einen gewaltigen Vorteil bringen. Andersrum einen Nachteil…

Was ist zu tun?

Besten Dank für Eure Hilfe und herzliche Grüße!

Dominic

Servus,

der Zeitraum, für den die private Nutzung und ggf. die Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb ermittelt werden, ist das Kalenderjahr.

Für das Thema Umsatzsteuer sollten in den einzelnen Voranmeldungszeiträumen plausible Anteile geschätzt werden.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Blumepeder,

danke für Deine pragmatische Antwort, das hat mir sehr geholfen.

Eine Sache wäre da noch um sicher zu gehen.

Man stelle sich vor ein Unternehmer braucht das Firmenfahrzeug zu 30 %. Er hat eine Tankquittung über 100 Euro brutto.

Ist es dann richtig, dass er 30 Euro brutto für Eigennutzung als Einnahme buchen muss und 70 Euro brutto als Geschäftskosten absetzen darf, die Steuern also auch „gesplittet“ werden?

Danke nochmal und die allerbesten Grüße!

Dominic

Man stelle sich vor ein Unternehmer braucht das Firmenfahrzeug
zu 30 %. Er hat eine Tankquittung über 100 Euro brutto.

Ist es dann richtig, daß er 30 Euro brutto für Eigennutzung
als Einnahme buchen muß

Ja.

und 70 Euro brutto als
Geschäftskosten absetzen darf,

Nein.

100 Euro brutto werden als Kosten angesetzt.

Weil:
100 Euro Kosten abz. 30 Euro Privatnutzung = 70 Euro effektive Gewinnminderung.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo StBAnw,

ja genau so hab ich das gemeint, is ja klar, Danke Dir. Ich habe mich Da falsch ausgedrückt. Mir ging es darum, dass man vorher nicht die Vst. abzieht, sondern diese Belastung auch beim Privatanteil bezahlt werden muss.

Danke nochmal und die allerbesten Grüße!

Dominic