eine Frage quält mich als „Jungunternehmer“ und ich konnte dazu einfach nichts finden.
Klar, um der 1%-Regelung zu entkommen führt man bei Geschäftsfahrzeugen, die auch privat genutzt werden ein Fahrtenbuch. Der prozentuale Anteil der Geschäftsfahrten wird bei allen Quittungen die damit in Verbindung stehen abgesetzt. Aber wann rechne ich den jeweiligen Prozentsatz aus? Monatlich neu, vierteljährlich oder jährlich?
Mir leuchtet es nicht ein. Einerseits muss ich immer alles zeitnah erfassen, andererseits würde mir eine große Handwerkerrechnung in einem Monat in dem ich ausgesprochen viel geschäftlich unterwegs war einen gewaltigen Vorteil bringen. Andersrum einen Nachteil…
danke für Deine pragmatische Antwort, das hat mir sehr geholfen.
Eine Sache wäre da noch um sicher zu gehen.
Man stelle sich vor ein Unternehmer braucht das Firmenfahrzeug zu 30 %. Er hat eine Tankquittung über 100 Euro brutto.
Ist es dann richtig, dass er 30 Euro brutto für Eigennutzung als Einnahme buchen muss und 70 Euro brutto als Geschäftskosten absetzen darf, die Steuern also auch „gesplittet“ werden?
ja genau so hab ich das gemeint, is ja klar, Danke Dir. Ich habe mich Da falsch ausgedrückt. Mir ging es darum, dass man vorher nicht die Vst. abzieht, sondern diese Belastung auch beim Privatanteil bezahlt werden muss.