Wann erreiche man seine Würde nach 1.1 GG wieder?

Die überlange Verfahrensdauer beim Innenministerium eines Landes verschleppt die Rehabilitierung vom DDR Unrecht.

So wurde eine Rehabilitierung oftmals schon 1990 beantragt und bei vielen ist wahrscheinlich noch keine Antwort getroffen worden. Diese Antwort bestimmt ja nun mal das Leben und definiert die Würde des Menschen.

Wie lange muss ein Mensch würdelos leben, weil da keine Entschädigung gezahlt wird.?

Achim-(Ba-ch)

Geht es um die Würde oder um die Entschädigung?

Wie lange muss ein Mensch würdelos leben, weil da keine
Entschädigung gezahlt wird.?

Überhaupt nicht. Die menschliche Würde kann man nicht mal per rechtskräftigem Gerichtsurteil verlieren. Gerade das garantiert ja der Art. 1 GG.

smalbop

Würde erhält man nicht durch Geld.
Viele ex DDR Bürger haben in diesem Jahr Menschenrechte garantiert und geschützt bekommen und nun willst du hier wirklich fragen, ob man die dadruch genommen bekommt, weil das Vereinte Deutschland noch nicht alles Unrecht, was in der DDR begangen wurde durch Geld „wieder“ gut gemacht hat?

Manchmal frag ich mich wirklich, ob die Leute verstanden haben was MENSCHEN- und GRUNDRECHTE sind

Servus, Achim (wir grüßen hier gelegentlich ganz gern),

Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1 GG).
Man kann sie weder durch Geld wiedererlangen noch für Geld auf sie verzichten.
Die Verzögerung einer Wiedergutmachungsentschädigung wirkt sich nicht auf die Würde eines Menschen aus.

Gruß Manu

Hallo Manu, ich erinnere mich an jemanden, der sozial abgerutscht, möglicherweise Sozialhilfe bezieht, sich jahrelang nichts mehr leisten kann und vielleicht auch gesellschaftlich isoliert lebt.
Hat denn solch eine Veränderung im Leben nicht mit einer Würde-Beeinträchtigung zu tun?
freundliche Grüße

Achim

Ich kann dir nicht ganz folgen. Richtig ist, dass Art. 1 Abs. 1 GG ausweislich seines Wortlautes nicht eingeschränkt werden kann („unantastbar“). Dieses „kann“ bedeutet aber ja lediglich: „darf“. Wenn ein Mensch eben doch menschenunwürdig behandelt wird, dann kann man doch nicht sagen: „Nein, nein, du hast deine Würde doch, das steht in Art. 1 des Grundgesetzes!“ Das würde ja bedeuten, dass Art. 1 Abs. 1 GG niemals verletzt werden könnte, egal was der Staat tut. Das ist nun aber nicht die Funktion der Vorschrift. Diese Funktion liegt darin, jeden Eingriff in das Recht auf menschliche Würde zu verbieten.

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Serus, Achim

die Würde des Menschen hat erst einmal nichts damit zu tun, was man sich leisten kann.
Sozialhilfe sichert ja ein Existenzminimum und damit ein „Überleben“. Würde bedeutet aber nicht, daß sich jeder einen Urlaub oder eine Yacht leisten kann.
Außerdem wurde in diesem Fall ja die „Verletzung der Würde“ durch einen anderen Staat, und nicht durch die Bundesrepublik, für die das GG gilt, verursacht.

Daß man Anspruch auf eine Entschädigung hat, hat also erstmal mit Art 1 GG nichts zu tun.

Gruß Manu

Servus, Benvolio

da der thread schon geschlossen ist, antworte ich dir direkt.

Daß die Würde des Menschen unantastbar ist, bedeutet ja nicht, daß niemand in irgendeiner Weise eingeschränkt werden darf. Dann wäre ja eine Inhaftierung aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung auch ein Verstoß gegen Art. 1 GG. Aber dafür gibt es dann ja auch Sonderregelungen (Gesetze), z.B. über menschenwürdige Haftbedingungen.

Gesetzlich geregelte Restriktionen stellen nicht per se eine Verletzung der Menschenwürde dar.

Und mein Posting war eigentlich vor allem auf die Frage, ob eine verspätete oder ausbleibende Geldzahlung, ob der Anspruch nun berechtigt ist oder nicht, eine Würdeverletzung darstellt, gemünzt.

LG manu

Daß die Würde des Menschen unantastbar ist, bedeutet ja nicht,
daß niemand in irgendeiner Weise eingeschränkt werden darf.

Richtig. Etwas anderes habe ich aber auch nicht behauptet.

Dann wäre ja eine Inhaftierung aufgrund einer rechtskräftigen
Verurteilung auch ein Verstoß gegen Art. 1 GG. Aber dafür gibt
es dann ja auch Sonderregelungen (Gesetze), z.B. über
menschenwürdige Haftbedingungen.

Siehe oben.

Gesetzlich geregelte Restriktionen stellen nicht per se eine
Verletzung der Menschenwürde dar.

Siehe oben.

Und mein Posting war eigentlich vor allem auf die Frage, ob
eine verspätete oder ausbleibende Geldzahlung, ob der Anspruch
nun berechtigt ist oder nicht, eine Würdeverletzung darstellt,
gemünzt.

Das mag ja sein, ändert aber nichts an meinem Einwand gegen deine Worte.