Wann wird eigentlich das Übergabeprotokoll erstellt? Wohl zu dem Zeitpunkt, an dem der Mieter offiziell die Wohnung übergeben bekommt (Mietbeginn), richtig?
Was ist denn nun aber, wenn der VM dem M die Schlüssel mit der Post zuschickt, dann ist es ja keine persönliche Übergabe mehr. Somit kann das Übergabeprotokoll auch nicht persönlich ausgefüllt werden. Hat M ein Recht darauf, die Schlüssel persönlich zu bekommen?
(Denn ansonsten könnte es ja sein, dass M sein Übergabeprotokoll ausfüllt, dem VM zuschickt und dieser behauptet dann, dass M in der Zeit, seit dem er dort lebt, die Mietmängel selbst verschuldet hat.)
Wie kann man also am besten das Übergabeprotokoll anfertigen, wenn der VM die Schlüssel mit der Post verschickt?
Ein Übergabeprotokoll beim Unterzeichnen des Mietvertrages (Mietbeginn z. B. in vier Monaten) würde ja kaum Sinn machen, denn in der Zeit kann der jetzige Mieter ja noch viel verändern.
auf jeden Fall auf eine Wohnungsübergabe bestehen! Das kann im
Nachhinein sehr viel Ärger verhindern!
Gehen wir mal davon aus, dass sich der Vermieter im Ausland befindet und jedenfalls nicht vor Mietbeginn im Lande befindet. Somit ist eine Wohnungsübergabe im Sinne VM M nicht möglich. Muss VM nun jemanden bestellen, der die Wohnung offiziell übergibt?
Und was ist mit den Zweifelsfällen? Man kann aus einer Mücke einen Elefanten machen, also z. B. eine Tapete ist schlampig angebracht und sieht so aus, als würde sie demnächst abfallen. Oder eine der Fliesen hat einen Riss. Der M möchte es gerne in das Protokoll schreiben, VM allerdings nicht, denn dieser hält es für selbstverständlich. Keine Einigung. Und nun? Als M darauf verzichten, es im Protokoll anzumerken? Im Nachhinein kann VM ja dann ja genauso gut sagen, dass die Tapete fast abfällt - eine komplett neue Renovierung ist jetzt von nöten, denn die selbe Tapete wird man nicht zwei Mal finden.
Vielleicht gibt mir hierzu ja noch jemand ein paar Kommentare. Dankeschön.
Gehen wir mal davon aus, dass sich der Vermieter im Ausland
befindet und jedenfalls nicht vor Mietbeginn im Lande
befindet. Somit ist eine Wohnungsübergabe im Sinne VM
M nicht möglich. Muss VM nun jemanden bestellen, der
die Wohnung offiziell übergibt?
Ich würde auf jeden Fall darauf bestehen. Eine Vertretung vor Ort mit Vollmacht des Vermieters. Ich verwalte Mietwohnungen und sage den Mietern immer wieder, dass die Übergabe wichtig ist, für beide Vertragsparteien!
Und was ist mit den Zweifelsfällen? Man kann aus einer Mücke
einen Elefanten machen, also z. B. eine Tapete ist schlampig
angebracht und sieht so aus, als würde sie demnächst abfallen.
Oder eine der Fliesen hat einen Riss. Der M möchte es gerne in
das Protokoll schreiben, VM allerdings nicht, denn dieser hält
es für selbstverständlich. Keine Einigung. Und nun? Als M
darauf verzichten, es im Protokoll anzumerken? Im Nachhinein
kann VM ja dann ja genauso gut sagen, dass die Tapete fast
abfällt - eine komplett neue Renovierung ist jetzt von nöten,
denn die selbe Tapete wird man nicht zwei Mal finden.
Wie Du schon sagst: Tapeten schlecht geklebt. Das braucht ein Vermieter nicht hinnehmen. Nachher heißt es, du warst es. Das gleiche bei kaputten Fliesen… es gibt noch viel mehr.
Jede kleinen Mangel festhalten! Eventuell sogar Fotos machen.
Ich habe nun schon einiges erlebt, auch Informationen von Mietern erhalten, die sehr schlecht Erfahrung mit den ehem. Vermietern hatten. Du kannst nicht genau genug sein. Bei dem Thema Schönheitsreparaturen, Wohnungsübergabe-/abnahme gibt es sehr oft Schwierigkeiten.
Übergabe(-protokoll) wichtig für VM, beim Einzug?
Sehr schöne Antwort, danke dir. Allerdings habe ich noch eine kleine Frage,
und sage den Mietern immer wieder, dass die Übergabe wichtig
ist, für beide Vertragsparteien!
hier reden wir davon, wenn der Mieter auszieht, oder? Wieso sollte der VM ein Übergabeprotokoll erstellen, wenn der Mieter einzieht - hinterher kann er (wenn kein Protokoll erstellt wurde) doch alles mit Erfolg unterstellen und vom Mieter verlangen, oder sehe ich das falsch?
Wieso
sollte der VM ein Übergabeprotokoll erstellen, wenn der :Mieter einzieht - hinterher kann er (wenn kein Protokoll :erstelltwurde) doch alles mit Erfolg unterstellen und vom :Mieter
verlangen, oder sehe ich das falsch?
Also wenn man auf einen Mieter trifft, der die bereits bestehenden Schäden bei Einzug in die Wohnung hart beweisen kann, dürfte man als VM schlechte Karten haben. Aber es kommt halt drauf an: http://www.steuernetz.de/homepages/vv/topthema/tt066…
Sehr schöne Antwort, danke dir. Allerdings habe ich noch eine
kleine Frage,
und sage den Mietern immer wieder, dass die Übergabe wichtig
ist, für beide Vertragsparteien!
hier reden wir davon, wenn der Mieter auszieht, oder? Wieso
sollte der VM ein Übergabeprotokoll erstellen, wenn der Mieter
einzieht - hinterher kann er (wenn kein Protokoll erstellt
wurde) doch alles mit Erfolg unterstellen und vom Mieter
verlangen, oder sehe ich das falsch?
Nein. Auch für den Vermieter ist es wichtig nach Jahres nachvollziehen zu können, wie die Wohnung bei Einzug aussah. Der Vermieter muß sagen können: z.B. Die Fliesen in der Küche waren bei Einzug vor 5 Jahren in Ordnung, wenn sie bei Auszug 100 Dübellöcher haben und vielleicht 10 Risse o.ä.
Nein. Auch für den Vermieter ist es wichtig nach Jahres
nachvollziehen zu können, wie die Wohnung bei Einzug aussah.
Der Vermieter muß sagen können: z.B. Die Fliesen in der Küche
waren bei Einzug vor 5 Jahren in Ordnung, wenn sie bei Auszug
100 Dübellöcher haben und vielleicht 10 Risse o.ä.
Also, für beide Seiten wichtig.
Angenommen, es wird nun kein Übergabeprotokoll gemacht. Beim Auszug haben wir das Dübelproblem - Mieter behauptet, sie wären dort gewesen, der Vermieter sagt, dass der Mieter sie angebracht hätte. Die Tatsache, dass nun kein Übergabeprotokoll angefertigt wurde, heisst nun nicht, dass der Mieter den Schaden zwingend beseitigen muss, sondern der Vermieter ist in Beweisnot. Oder?
Also meine Ansicht => Kein Übergabeprotokoll bedeutet, dass es auch keine Mängel gibt stimmt nicht?