hallo, soweit ich weiß muss man in einer JVA einen Antrag auf Besuch stellen? Nach wievielen Tagen/Wochen kann ein Insasse dies beantragen und wann findet dann der erste Besuch statt? Habe gehört erst 6 Wochen nach der Inhaftierung?
Danke im Voraus.
hallo, soweit ich weiß muss man in einer JVA einen Antrag auf Besuch stellen? Nach wievielen Tagen/Wochen kann ein Insasse dies beantragen und wann findet dann der erste Besuch statt? Habe gehört erst 6 Wochen nach der Inhaftierung?
Danke im Voraus.
Moin Moin
Der Besuchsantrag kann sofort gestellt werden, muss dann in der U - Haft
durch den/ die Richter/in genehmigt werden.
Mit Postweg ca. 1 Woche Wartezeit.
In der Strafhaft geht es etwas schneller, nach Antragsstellung mit Postweg ca.
3 - 4 Tage.
clock17
Hallo,
das ist von JVA zu JVA unterschiedlich geregelt. Ich kenne aber bereits etliche JVAs, und keine hatte eine „Besuchersperre“ für die Anfangszeit. Jedoch wohne ich in Bayern; vielleicht ist das diesbezüglich bei euch anders geregelt, obwohl ich mir das wirklich kaum vorstellen kann.
Nachtrag: Habe eben gegoogelt und die Internetseite der JVA Wittlich ausfindig machen können. Da steht auch alles über die Besuchsregelung, was wichtig für sie wäre. Dort steht auch nichts von einer Sperrzeit. Hier der Link:
http://www.mjv.rlp.de/Justizvollzug/JVA-Wittlich/Bes…
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.