Wann Erwerbsminderungs-Rente beantragen?

Zum Sachverhalt:

Angestellter A (45 Jahre alt und seit 1985 ununterbrochen berufstätig) wird neurologisch krank und ist seit September 2011 arbeitsunfähig und bezieht seit Mitte Oktober 2011 Krankengeld. Er versucht jetzt Anfang Februar 2012 über eine stufenweise Wiedereingliederung wieder zu arbeiten. Falls das nicht klappen sollte und ein Arbeiten nicht mehr möglich sein sollte, was wären dann die sinnvollsten Schritte in finanzieller Hinsicht:

a)Solange wie möglich (78 Wochen) Krankengeld (ca. 2.200 Euro) weiter zu beziehen und danach Arbeitslosengeld; bevor man einen Antrag auf Erwerbsminderungs-Rente stellt?

b)Oder sollte man sofort einen Rentenantrag stellen (weil dann der für die Berechnung der Rente genommene Durchschnittsverdienst höher ist/die auf der letzten Renteninformation ausgewiesene Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt ca. 1.350 Euro)?

Vielen Dank schon mal im voraus für hilfreiche Antworten

Guten Morgen

a)Solange wie möglich (78 Wochen) Krankengeld (ca. 2.200 Euro)
weiter zu beziehen und danach Arbeitslosengeld; bevor man
einen Antrag auf Erwerbsminderungs-Rente stellt?

aus rein finanzieller Sicht, sollte man so vorgehen, allerdings kann die KK schon früher die Beantragung von Rente verlangen.

b)Oder sollte man sofort einen Rentenantrag stellen (weil dann
der für die Berechnung der Rente genommene
Durchschnittsverdienst höher ist/die auf der letzten
Renteninformation ausgewiesene Rente wegen voller
Erwerbsminderung beträgt ca. 1.350 Euro)?

Wenn man befürchtet dauerhaft nicht wieder arbeitsfähig zu werden, könnte das ein Denk- bzw eher ein Rechenmodell sein, allerdings vermute ich mal, dass es eher „günstiger“, den Rentenantrag so lange wie nötig hinauszuzögern.
Wenn sie 25 Jahre z. B. durchschnittlich 1 Rentenpunkt erarbeitet haben und dann durch das Krangengeld 1,5 Jahre „nur noch“ 0,7 Rentenpunkte erhalten, dann ist der Durchschnitt für die Berechnung einer Rente kaum erheblich. Vmtl. nicht in dem Umfang, wie höhere Krankengeldzahlungen erhalten werden.

Vielen Dank schon mal im voraus für hilfreiche Antworten

Bei weiterern Fragen, gerne wieder nachfragen.

Gruß
MG

hallo, du solltest krankengeld beziehen und gleichzeitig! rentenantrag stellen-bevor dieser berechnet, genehmigt , angewiesen usw. ist, ist der krankengeldanspruch meist fast vorbei- also krankschreiben lassen und sofort rentenantrag stellen- nicht den umweg über al-geld , dadurch verlierst du zeit und geld. mfg. lullchen1

hallo,
der erste weg ist-einen antrag auf schwerbehinderung stellen da werden alle ärzte hinzugezogen.
füher war es so daß man ununterbrochen 15 monate von der selben krahkheit krankgeschrieben sein mußte ehe ein rentenantrag gestellt werden konnte.also erwersminderung ist noch anders als erwerbsunfähig. beides ist sehr schwer zu bekommen.ich selbst bin 100 %
behindert (inkomplette querschnittlähmung)DA IST DAS AUTOMATISCH GEGANGEN.
also erst mal den schwerbehinderten-ausweis beantragen. im gleichen den krankenstand mit dem arzt bereden.zur zusätzlichen erkenntnis eine termin bei einer verbraucherzentrale machen. die gibt es´in jeder stadt.
sie können alles auf einmal in die wege leiten, das kommt sich nicht ins gehege.bedenken sie daß sie, wenn die krankenzeit eine bestimmte zeit erreicht hat,bei der kasse ausgesteuert werden und ich weiß nicht ob sie da noch arbeitslosengeld oder schon alhi bekommen. deswegen sie verbraucherzentrale.
es ist die einzige stelle wo sie EHRLICHE hilfe bekommen.
vieleicht hat ja noch jemand etwas besseres zu helfen.
alles liebe und gute
schnaeuzchennrw

Hallo,
ich rate Dir, Deine Fragen bezüglich des Rentenantrags an das örtliche Versicherungsamt zu stellen. Ich kann Dir da leider nicht weiter helfen.
Gruß
chrissixyz

Das is` nicht immer leicht gesagt.
Ich persönlich würde dann Fallgestaltung a) vorziehen.
Solange die Krankenkasse bei dem Spiel auch mitspielt.
Und den „Kohl“ macht es nicht unbedingt fett.
Gruß

hallo,da kann ich leider nicht helfen mfg didi59

Die EU-Rente sollte man schon beantragen, wenn man weiß, dass es nicht anders geht, ganz egal, wieviel man wo bekommt. Denn sollte man erst das Krankengeld ausreizen, muss man zur Arge. Das ist zum einen nicht viel Geld, dafür aber viel nervenaufreibender Stress und Nerverei, die in so einer Situation keiner braucht. Außerdem muss man seine kompletten Lebens- und finanziellen Verhältnisse darlegen, finanzielle Rücklagen aufbrauchen. Und sollte dann die EU-Rente abgelehnt werden, muss man Einspruch einlegen, auch klagen auf sein Recht ist heute nicht ungewöhnlich. Und so könnte sich der ALG II-Bezug ganz schnell auf mehrere Monate hinziehen. In dieser Zeit bekommt man dann das Geld nicht mehr, was man eigentlich noch haben könnte. Also: Rente beantragen.

Das kann man so nicht sagen, da die KK das Krankengeld nicht so lange bezahlen wird und dann sowieso darauf drängt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.

Der Rententräger wird das dann auch versuchen abzuwimmeln und es gibt dann sowieso erst mal eine REHA. Rentenanträge von MS-Kranken werden auch sehr häufig vom Rententräger abgelehnt. Auch gibt es den Verweis auf eine andere Beschäftigung.

Und der behandelnde Arzt muss das unterstützen, denn der muss das unterstützen. Immerhin wird ja vom Rententräger noch ein Gutachter beauftragt.

Rentenanträge laufen oft viele Jahre und werden dann befristet für max. 3 Jahre. Das kann auch Mitte 50 Hartz 4 bedeuten.

Aber plausibel sollte eine Krankengeschichte schon sein. Wenn eine Wiedereingliederung nicht klappt, warum denn Krankengeld und Arbeitslosengeld beziehen?

Gruß Monika

Die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam, daher sollte so früh als möglich ein Antrag auf Rente gestellt werden, damit nicht das Krankengeld ausläuft und noch keine Rente gezahlt werden kann. In diesem Fall fällt man dann evtl. in die Hartz IV Problematik.

MfG
CKH

Hier gilt Antwort A!
Dazu kommt die VERTRAUENSCHUTZREGELUNG - diese kann problemlos gegoogelt werden!

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gegoogelt werden!

Ich denke, Vertrauensschutz bei meinem Geburtsjahr (1966) kann ich wohl vergessen