Wann fällt Eigentum in Besitz der Stadt?

In unserer Stadt steht ein seit langem leerstehendes Haus+Grundtsück. Nach langem Recherchieren wissen wir nun das die Eigentümerin tot ist und keine Erben bekannt sind. Wie kann man an dieses Haus gelangen? Wann ginge es in das Eigentum der Stadt über?

Danke,

Susann

Hallo

In unserer Stadt steht ein seit langem leerstehendes
Haus+Grundtsück. Nach langem Recherchieren wissen wir nun das
die Eigentümerin tot ist und keine Erben bekannt sind. Wie
kann man an dieses Haus gelangen? Wann ginge es in das
Eigentum der Stadt über?

Überhaupt nicht, wenn es sich nicht um einen Stadtstaat handelt.

Ist zur Zeit des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner des Erblassers vorhanden, erbt das Land , in dem der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Im Übrigen erbt der Bund (vgl. § 1936 BGB).

Folglich muss man sich an die Landes- oder Bundesvermögensverwaltung wenden. Man kann aber auch mal beim Grundbuchamt fragen. Bei in öffentlichem Besitz stehenden Grundstücken sind die mit dem Datenschutz nicht so pingelig. Die wissen genau, auf wen das Grundstück derzeit eingetragen ist - und sagen es auch, wenn man nett ist.

Gruß
smalbop

Hallo! das mit der Auskunft von Grundbuchämtern ist so eine Sache, das dürfen die nur BERECHTIGTEN gegenüber - und das heisst man braucht die Unterschrift des Eigentümers (den man nicht kennt usw…) BINGO

Grundbuchämter (bzw. Mitarbeiter), die trotzdem eine Auskunft geben, tun das eigentlich illegal (stell Dir mal vor jemand fragt wegen Deinem Grundstück und bekommt Auskunft, wärst Du da einverstanden?) und können u.U. mächtig Ärger bekommen…

Idee: wenn man das mit dem fehlenden Erben weiss (und daher den Staat, also das Bundesland als Erben vermutet), kann man [so wie hier ggf. als „fiktiven“ Fall vorgebracht :smile:] vom Grundbuchamt evtl. die zuständige Stelle für dieses Landesvermögen erfahren…

cu kai