Hallo,
nehmen wir mal an, da ist jemand, der ins Beratergeschäft einsteigen will. Er hat einen Hochschulabschluss als Diplom-Kaufmann mit Spezialisierung auf, sagen wir mal, Bananenhandelswirtschaft. Er ist kein Jurist, kennt sich aber aufgrund seines Studiums und beruflicher Erfahrung rund ums Bananenhandelsrecht bestens aus.
Wie weit geht die zulässige Beratung, wenn er Bananenhandelsunternehmen beraten möchte? Beispiele:
- Erstellung von AGB und Verträgen für Unternehmen des Bananenhandels,
- Betreuung von Klagesachen, falls es im Zuge dieser Vetragsverhältnisse zu Rechtsstreitigkeiten kommt,
- Betreuung von Angelegenheiten, wenn die Behörde für die Überwachung des Bananenhandels tätig wird,
- Verfassen von Widersprüchen, wenn diese Behörde Bescheide schickt,
- Verfassen von Klageschriften im Zuge der Verfahren gegen diese Behörde?
Wo ist da genau die Grenze, ab wann muss ein Anwalt hinzugezogen werden?
Gruß
Ultra