Bruder überläst Schwester Grundstück mit Haus und Mieteinnamen .Fallen da Grunderwerbsteuern an?
Danke Waldi
Bruder überläst Schwester Grundstück mit Haus und Mieteinnamen .Fallen da Grunderwerbsteuern an?
Danke Waldi
Hallo,
also wenn ein lastenfreies Grundstück übertragen wird, dann handelt es sich um eine reine Schenkung - die ist nach §3 Nr.2 GrEStG steuerfrei. Allerdings kommen dann Schenkungsteuern in Betracht!
Ansonsten gibt es keine direkte Befreiungsvorschrift bei Grundstücksgeschäften unter Geschwistern.
Erfolgt die Übertragung ggf. im Rahmen eines Erbfalles? Hier könnte eine andere Befreiung greifen.
Ansonsten bliebe nur die Möglichkeit, das Grdst. zunächst an den Vater/die Mutter (steuerfrei) und von ihm an die Tochter (steuerfrei) zu übertragen. Natürlich fallen dann die Notarkosten usw. doppelt an.
Wie immer - ohne Gewähr!
Viel Erfolg,
carsten
Danke für die info.Werde beim Finanzamt mich melden habe gerade über 4000,00€ übrwiesen,die will ich zurück.
Danke Waldi
Bruder überläst Schwester Grundstück mit Haus und Mieteinnamen
.Fallen da Grunderwerbsteuern an?Danke Waldi
Soweit ich ich weiß, muss bei der Überlassung des Grundstücks mit Haus die Schwester im Grundbuch eingetragen werden, um als Eigentümerin zu gelten. Das wäre demzufolge ähnlich zu handhaben, wie ein Grundstückshandel, wobei eine Umsatzsteuer i.H.v. 3,5% des Kaufpreises (evtl. Marktwert)= Grunderwerbsteuer anfällt. Erst nachdem die Grunderwerbsteuer bezahlt ist, stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuchamt aus. 100% sicher bin ich mir damit aber nicht.
Bruder überläst Schwester Grundstück mit Haus und Mieteinnamen
.Fallen da Grunderwerbsteuern an?Danke Waldi
Hallo Waldi,
kann da leider nicht weiterhelfen.
sorry.