ab wann fallen Notarkosten für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung an?
Erst nach Unterschrift des Kaufvertrages (weil sich darüber ja auch die Höhe des Honorars ermitteln lässt) oder bereits wenn ein Vertrag vom Notar erstellt wurde, dieser ab noch nicht unterschrieben ist.
Und müssen auch Kosten übernommen werden wenn vom Kauf der Immobillie dann abgesehen wird?
Ist die Rechnung dann anteilig oder über den vollen Betrag eines ausgemachten Kaufpreises?
Die Rechnung bezieht sich auf den gesamten Vorgang. Wer welchen Anteil von der Rechnung übernimmt (üblicherweise der Käufer) interessiert den Notar nicht, beide Vertragsparteien haften gesamtschuldnerisch für den Betrag…
Ich meinte eigentlich mehr dass bei einem Nichterwerb des Objektes doch bestimmt nicht die vollen 1,5 oder 1,7% des Kaufpreises, die normaler Weise an den Notar fließen würden, gezahlt werden müssen, sondern nur eine Art „Aufwandsentschädigung“ oder?
Ich meinte eigentlich mehr dass bei einem Nichterwerb des
Objektes doch bestimmt nicht die vollen 1,5 oder 1,7% des
Kaufpreises, die normaler Weise an den Notar fließen würden,
gezahlt werden müssen, sondern nur eine Art „Aufwandsentschädigung“ oder?
Das stimmt, aber frage jetzt bitte nicht wieviel der Noatr nehmen wird. Das kann hier keiner wissen. Er wird ein Zeithonorar berechnen.
Mir ist das allerdings schon hin und wieder passiert - habe dafür aber nie eine Rechnung bekommen. Klar, dass beim nächsten Mal wieder der selbe Notar beurkundet hat.
Gruß n.