Hallo 
Mal angenommen, man bestellt in einer Buchhandlung telefonisch ein Buch (weil man nicht direkt in dem Ort wohnt, wo sich die Buchhandlung befindet und nicht extra hinfahren will), bekommt es aber nicht nach Hause zugeschickt, sondern will es im Laden abholen; fällt dies dann unter das Fernabsatzgesetz?
Muss man das Buch dann kaufen, obwohl man es vll. dann doch nicht mehr will, nachdem man es gesehen hat?
Bei Bestellungen über die Internetseite der Buchhandlung gibt es das laut Fernabsatzgesetz vorgeschriebene 14-tägige Widerrufsrecht, gilt das auch, wenn man bei der Buchhandlung telefonisch was bestellt?
Wie ist das, wenn die Buchhandlung sagt: Das ist eine Festbestellung, weil die direkt vom Verlag, Antiquariat, etc. kommt, Sie müssen das Buch nehmen und können es nicht mehr Umtauschen (außer natürlich bei Mängeln)?
Oder generall gefragt: Wo hört der Umtausch aus Kulanz auf und wo fängt das Widerrufsrecht an?
Ausgenommen ist natürlich, wir vorher schon erwähnt, mangelhafte Ware, da ist es ja etwas anderes!
Was letztendlich in der Praxis gemacht wird, ist mir auch egal, mich interessiert wirklich nur die rechtliche Seite!
Wäre schön, wenn mir jemand, der wirklich Ahnung davon hat, antworten könnte!
Danke!