Wann findet beim Hauskauf der Gefahrübergang statt

Guten Tag,

mich würde interessieren, wann bei einem Hauskauf der Gefahrübergang stattfindet: Bei Unterzeichnung des Kaufvertrages, bei Zahlungstermin/Zahlung selbst, bei Schlüsselübergabe?

Was kann man außerdem tun, wenn man nach Unterzeichnung des Kaufvertrages, aber noch vor der Fälligkeit der Zahlung Sachmängel entdeckt? (Laut Vertrag sind Sachmängel ausgeschlossen)

Danke für Antworten!
Borsteline

mich würde interessieren, wann bei einem Hauskauf der Gefahrübergang stattfindet:

Das kann man frei vereinbaren. Das sollte im Vertrag drinstehen. Sollte keine ausdrückliche Regelung getroffen sein, würde ich (als juristischer Laie) sagen, sobald das Eigentum im Grundbuch eingetragen ist.

Was kann man außerdem tun, wenn man nach Unterzeichnung des
Kaufvertrages, aber noch vor der Fälligkeit der Zahlung Sachmängel entdeckt?

Vermutlich nichts mehr, denn Häuser kauft man „wie besehen“. Anders sieht es aus, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. So ein fall gehört in die Hände eines sachkundigen Anwaltes. Aber Vorsicht: Es wird nicht einfach sein, den Beweis zu führen.

Vollkommen richtig, wobei man natürlich dem Fragesteller sagen sollte, dass die Aussage:

denn Häuser kauft man „wie besehen“.

meint, dass ein Gewährleistungsausschluss für Mängel jedenfalls der Bausubstanz üblicher Weise vereinbart wird (aber dem Gesetz nach bestehen würde).

Hinsichtlich des Gefahrüberganges wird üblicher Weise ein Zeitpunkt zwischen Unterzeichnung und Eigentumsübergang vereinbart, der unmittelbar der Kaufpreiszahlung folgt, die selbst wiederum von dem Eintritt einiger Bedingungen abhängig ist, wie zB. Eintragung der Auflassungsvormerkung oder dem Vorliegen der Verzichtserklärung der Gemeine hinsichtlich ihres Vorkaufsrechts (so vorhanden).

Gruß
Dea