Wann fordert das FA Belege für Rechnungen?

Man gehe davon aus das jemand nebenberuflich als Freelancer aktiv ist. Er ist noch nicht lange dabei und hat letztes Jahr damit nur knapp 4000 Euro verdient.

Das FA wollte keine Belege und der Steuerberater hat auch alles korrekt abgeschickt.

Nun fällt der Person auf, dass Sie einen Fehler gemacht hat. Sie hat statt die Rechnungen, die an den Kunden rausgehen, vorher zu kopiere, in ihrer unerfahrenen Art einfach die .doc bzw. .pdf-Dateien ausgedruckt und abgeheftet, ohne Unterschrift.

Kann die Person die Belege im Nachinein gültig machen bzw. sind diese vllt. doch gültig?

Falls die Person das nicht machen kann, fragt sie sich nun: Wann fordert das Finazamt überhaupt Belege von einem Freelancer? Ab einem bestimmten Betrag oder wenn Sie Zweifel an der Steuererklärung des SB haben?

Welchem Rat kann man dieser Person nun geben?
Es handelt sich auch 2011 um geringere Beträge, diesmal um 3000 Euro. Ingesamt wird ggf. die Grenze von 8000 überschritten.

Nun fällt der Person auf, dass Sie einen Fehler gemacht hat.
Sie hat statt die Rechnungen, die an den Kunden rausgehen,
vorher zu kopiere, in ihrer unerfahrenen Art einfach die .doc
bzw. .pdf-Dateien ausgedruckt und abgeheftet, ohne
Unterschrift.

rechnungen müssen nicht unterschrieben sein…

gruß inder

Soweit bekannt druckt man Rechnungen aus, unterschreibt Sie,
kopiert Sie, schickt die Kopie an Kunden, behält das Original.

Wenn jemand nun aber das Original ohne zu Kopieren rausschickt und nochmal ein „Original“ (Zweitschrift?) ausdruckt und aufhebt, ist das das nicht problematisch?

Und wieso muss keine Unterschrift vorhanden sein? Beim Kunden ja auf jedenfall (und das ist die Kopie des unterschriebenen Originals?)
Oder kopiert man das Original ohne Unterschrift und unterschreibt dann nur die Kopie?

Wie geht man nornalerweise vor?

Wie geht man nornalerweise vor?

normalerweise unterschreibt man eine rechnung nicht. dem finanzamt ist das völlig latte, ob eine rechnung unterschrieben ist oder nicht…

Wie dem auch sei: Wie ist es speziell mit dem Verfahren, dass die genannte Person benutzte?

.doc --> ausdrucken, unterschreiben, an kunden.
.doc --> nochmal ausdrucken, nicht unterschreiben, in die akten.

da fehlt doch die „kopie“ der rechnung irgendwo oder?
es können doch nicht 2 originale existieren bzw. sollen nicht?

oder ist alles wie es ist, in ordnung?

Hi,
dem Finanzamt ist es ist völlig egal wie du das machst. Hauptsache es ist alles Geld deiner Rechnungen (ob unterschreiben oder nicht) auch in deiner Steuererklärung drin.

Ich gebe meiner Steuerberaterin nicht mal die Rechnungen in die Hand, sondern nur eine Auflistung. Was soll sie auch mit den Rechnungen anfangen?

Joey

PS: Ich arbeite seit 20 Jahren nebenbei. Das Finanzamt hat noch _nie_ auch nur einen einzigen Beleg angefordert.

Ich gebe meiner Steuerberaterin nicht mal die Rechnungen in
die Hand, sondern nur eine Auflistung. Was soll sie auch mit
den Rechnungen anfangen?

Eine umsatzsteuerliche Beurteilung vornehmen zum Beispiel?

Aus einer Auflistung sieht man nämlich normalerweise weder die Art der Leistung noch den Leistungsort etc.

Hallo,

wie du deine Rechnungen ausstellst, ist vollkommen wuppe, Hauptsache der Prüfer (bei einer evt. Prüfung) kann dein System nachvollziehen.

Das FA will von dir nur eine GuV oder Bilanz zum Jahresende, nicht die ganzen Rechnungen. Wie stellst du dir das denn vor? Bei uns im Autohaus kommen im Jahr ca. 20.000 Belege zusammen. Was meinst du denn, wie die Mitarbeiter vom FA schauen, wenn ich das mit der Schubkarre vorbeibringe…

Es hat überhaupt nichts damit zu tun, dass du Freelancer (was ist das überhaupt in echt?) bist.

Viele Grüße

Gesine

Gewinnermittlungsarten
Servus,

Bilanz und GuV sind Teile eines Jahresabschlusses bei Gewinnermittlung gem. § 4 Abs 1 EStG. Ein Wahlrecht, eine Bilanz oder eine GuV einzureichen, gibt es nicht.

Alternativ kann man unter bestimmten Umständen den Gewinn gem. § 4 Abs 3 EStG ermitteln. Diese Gewinnermittlung heißt Überschussrechnung.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Eine umsatzsteuerliche Beurteilung vornehmen zum Beispiel?

Aus einer Auflistung sieht man nämlich normalerweise weder die
Art der Leistung noch den Leistungsort etc.

Auch eine Liste kann diese Dinge enthalten wenn man sie denn so gestaltet …

Natürlich ist alles steuerlich relevante dabei - nur eben nicht die Rechnung …

Hallo Blumenpeder,

du hast natürlich Recht, ich habe mit GuV die EÜR gemeint.

Viele Grüße

Gesine

Auch eine Liste kann diese Dinge enthalten wenn man sie denn
so gestaltet …

Natürlich ist alles steuerlich relevante dabei - nur eben
nicht die Rechnung …

Dann muss sich mir nur noch erschließen warum man eine Liste braucht, die alle Angaben enthält die auf der Rechnung stehen, wenn man sich auch die Rechnungen ansehen könnte…

Servus,

das macht man, damit es fummeliger zu Buchen wird. Könnt ja jeder kommen und einfach eine Belegsammlung zum Buchen geben. N bisken Arbeit muss der Mensch doch haben (Otto Reuter).

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

müssen rechnungen überhaupt ausgedruckt werden? angenommen das finanzamt schickt einen prüfer vorbei. dann muss die buchführung doch einfach nur nachvollziehbar sein, oder? ob die belege jetzt in papier- oder in digitaler form (also in form von dateien aufm rechner) sind, ist das nicht egal?

oder müssen belege (so auch eigene rechnungen) ausgedruckt und in einen ordner geheftet werden, da man die dateien auf dem pc nachträglich noch ändern könnte?