Man gehe davon aus das jemand nebenberuflich als Freelancer aktiv ist. Er ist noch nicht lange dabei und hat letztes Jahr damit nur knapp 4000 Euro verdient.
Das FA wollte keine Belege und der Steuerberater hat auch alles korrekt abgeschickt.
Nun fällt der Person auf, dass Sie einen Fehler gemacht hat. Sie hat statt die Rechnungen, die an den Kunden rausgehen, vorher zu kopiere, in ihrer unerfahrenen Art einfach die .doc bzw. .pdf-Dateien ausgedruckt und abgeheftet, ohne Unterschrift.
Kann die Person die Belege im Nachinein gültig machen bzw. sind diese vllt. doch gültig?
Falls die Person das nicht machen kann, fragt sie sich nun: Wann fordert das Finazamt überhaupt Belege von einem Freelancer? Ab einem bestimmten Betrag oder wenn Sie Zweifel an der Steuererklärung des SB haben?
Welchem Rat kann man dieser Person nun geben?
Es handelt sich auch 2011 um geringere Beträge, diesmal um 3000 Euro. Ingesamt wird ggf. die Grenze von 8000 überschritten.