Wann für ALG II beantragen?

Hallo,

Person A wird zum 31. Mai entlassen. Da er nur 7 Monate gearbeitet hat wird er ALG ll beantragen. Wann muss er das machen?
Innerhalb einer Woche, eines Monats o.ä. Gibt es da Auflagen?

Danke und Gruß
b.

So bald wie möglich
Hallo

Innerhalb einer Woche, eines Monats o.ä. Gibt es da Auflagen?

So bald wie möglich, d. h. sobald man es erfährt. Genaue Auflagen weiß ich jetzt nicht, nur vom Prinzip her.

Es sollen in der Zwischenzeit ja Maßnahmen ergriffen werden, dass er eine andere Stelle kriegt, oder wenigstens bessere Chancen auf eine andere Stelle.

Außerdem will er ja doch Geld bekommen, wenn er von der Arbeitsstelle nichts mehr kriegt. Er sollte übrigens dringendst auf den Arbeitgeber einwirken, dass er ihm den letzten Lohn noch im Mai auszahlt (d. h. dass der Lohn noch im Mai auf seinem Konto eingeht), sonst kriegt er im Juni noch kein Alg.

Viele Grüße

Hallo!

… zum 31. Mai entlassen … wird er ALG ll beantragen. Wann muss :er das machen?

So bald wie möglich. Alg II wird frühestens ab Antragstellung, nicht rückwirkend gezahlt. Abgesehen von der Sicherung des Lebensunterhalts geht es auch um die Krankenversicherungsbeiträge, die kontinuierlich bezahlt werden müssen.

Gruß
Wolfgang

… zum 31. Mai entlassen … wird er ALG ll beantragen. Wann muss :er das machen?

So bald wie möglich. Alg II wird frühestens ab Antragstellung,
nicht rückwirkend gezahlt.

Seit vergsngenem Jahr gilt der Antragsmonat, d.h., daß ein am letzten desm Monats gestellter Antrag gleichwertig mit dem am ersten gestellten ist. Wenn also am Monatsersten grundsätzlich ein Anspruch bestand, so gibt es den vollen Satz, auch wenn der Antrag erst später im Monat gestellt wird.

Gruß

osmodius

2 Like

Schau mal hier rein (z.B. zur Antragstellung S. 4 ff) :
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
und
http://hartz.info/index.php?topic=43.0

http://hartz.info/index.php?topic=10.0

Antragsformulare und Ausfüllhilfen:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…

LG