Hallo,
Nehmen wir an, Person A wurde von der Polizei am 15.06.11 angehalten, wegen XY, nun weiß er, dass er den Schein abgeben muss.
Am 1.7.11 kommt der Brief und da drin steht u.a. folgender Text.
"Gemäß § 25 Abs. 2a StVG wird bestimmt, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrnung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von 4 Monaten seit Eintritt der Rechtskraft
Wann muss Person A den Schein spätestens abgeben?
4 Monate nach der Tat oder nach dem Erhalt des Briefes
Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort:smile: