Wann genau Führerschein abgeben?

Hallo,

Nehmen wir an, Person A wurde von der Polizei am 15.06.11 angehalten, wegen XY, nun weiß er, dass er den Schein abgeben muss.
Am 1.7.11 kommt der Brief und da drin steht u.a. folgender Text.

"Gemäß § 25 Abs. 2a StVG wird bestimmt, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrnung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von 4 Monaten seit Eintritt der Rechtskraft

Wann muss Person A den Schein spätestens abgeben?

4 Monate nach der Tat oder nach dem Erhalt des Briefes

Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort:smile:

Hallo!

Wann muss Person A den Schein spätestens abgeben?

Am 15. November 2011

4 Monate nach der Tat oder nach dem Erhalt des Briefes

Vier Monate und zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides, denn die Rechtskraft tritt erst ein, wenn man die Einspruchsfrist (§ 67 OWiG) verstreichen lässt.