Wann genau kann ich in der Probezeit kündigen?

Hallo an alle,

ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer vorgeschalteten Probezeit von 6 Monaten. Diese Probezeit endet am 08. August 2010, lt. Vertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.

Nun ist es so, ich habe mich wo anders beworben, bekomme aber leider erst am 30. Juli bescheid ob ich genommen werde oder nicht.
Wie sieht das nun mit der Kündigung aus? Wenn ich diese noch am 30.Juli in Unternehmen einreiche, muss ich dann zum 15.August kündigen oder müsste ich zwei Wochen vor Ablauf der Probezeit kündigen?

Mir ist bewusst das es schon viele Fragen zu diesem Thema gibt, nur bin ich anscheind zu dumm und kann diese nicht auf mein Problem umsetzen.

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Hallo, sorry erst mal für die späte Reaktion, war leider krank. So, vorab: keine PANIK. Du kannst auch am 07.08.10 hingehen und kündigen. Die Frist von 2 Wochen kommt eher dem AN zu Gute, damit er ein wenig Vorlauf hat. Aber grundsätzlich kannst Du gehen wann Du willst.
Liebe Grüße,
und ich wünsche Dir, dass das morgen positiv für Dich ausgeht (hatte so einen Fall selber vor 2 Jahren und weiß, wie blöde so was ist).
Kerstin

Der Kündigungstermin liegt außerhalb der Probezeit. Somit gilt die übliche Kündigungsfrist.: 4 Wochen zum 15 oder zum Letzten des Monats. § 622 BGB