Wann geschieht der 'Umsatz'?

Moin,

wie genau ist der „Zeitpunkt des Umsatzes“ definiert?
Bei skype (bspw.) lade ich mein Konto auf, zahle direkt Preis und MwSt und erhalte auch eine Rechnung. Die tatsächliche Leistung wird erst später (beim Telefonieren) abgerechnet. Der Umsatz scheint hier also beim Guthaben-Erwerb stattzufinden. Bei istockphoto (oder war es eine andere Fotoseite?!) lädt man Guthaben auf, die Leistung wird aber erst für die Verwendung des Guthabens berechnet und die Rechnung auch erst dann gestellt, wenn das Guthaben für Foto-Käufe verwendet wird.

Ist die Definition des Umsatzzeitpunktes also dem Unternehmen überlassen?

thx
moe.

Hallo,

dann wenn Du den Kauf tätigst entstehen die „Ausgaben“, denn Du hast Dir ja eine „Leistung“ gekauft zum Zeitpunkt X.
Wenn Du ne Briefmarke bei der Post kaufst, fragt ja auch keiner, wann Du den Brief wegschickst!:wink:

VG René

Klingt erst mal logisch. Es gibt aber wie beschrieben auch andere Fälle: in denen man zunächst ein „Guthabenkonto auflädt“ und erst bei Verwendung des Guthabens eine Rechnung gestellt bekommt. Bei istockphoto bin ich nicht ganz sicher, aber bei shopping.com bin ich sicher. Wer dort „verlinkt“ werden möchte, lädt ein Mindestguthaben auf und zahlt dann die anfallenden Klicks. Ähnlich ist es bei PayPal, wo man auch ein Guthaben aufladen kann und erst bei der Verwendung des Guthabens tatsächlich „bezahlt“. Nun kann man sagen, PayPal ist ja ne Bank, aber wer sagt denn, dass ein Onlineshop (wo man Guthaben bunkern kann) nicht auch wie PayPal handeln kann? Ebenso wie dies bei shopping.com der Fall ist, obwohl die sich nicht als Bank bezeichnen…

Konnte ich meine Fragestellung irgendwie verständlich machen?

thx
moe.

Hallo,

Konnte ich meine Fragestellung irgendwie verständlich machen?

die Eingangsfrage war schon verständlich, nur leider verwechselst Du noch etwas!:wink:

Dann wenn Du für dein Geld ne Leistung erhältst, sind es Augaben.

Bei istockphoto, paypal ect. „parkst“ Du Dein Geld, bis Du eine „Leistung“ (download; Kauf) in Anspruch nimmst (den Shop kenn ich nicht!).
Diese Anbieter sind nur „Vermittler“ oder „Mittler“ beim Kauf ect.
Denn der Verkäufer ist bei istockphoto z.B. der Fotograf und nicht das Portal.
Dies musst Du unterscheiden lernen!:wink:

Bei einer Telefon-Prepaid-Karte z.B. hast Du beim Kauf für eine „Leistung“ schon bezahlt, mußt Sie halt nur noch nutzen! Ebenso ist es bei einer Briefmarke. Beim Kauf, hast Du schon ne „Leistung“ erhalten, mußt Sie aber nur noch nutzen!

VG René

Hallo,

jetzt kommen wir der Sache schon näher :wink:
„Parken“ lautet also das Zauberwort. Hängt das zwingend damit zusammen, dass der „Parkhausbetreiber“ nicht der „Leistungsanbieter“ ist? Oder könnte bspw. auch Karstadt Gutscheine verkaufen, auf denen Geld praktisch nur „geparkt“ ist, so dass Rechnung und MwSt erst beim Verwenden des Gutscheins anfallen/erstellt werden?

Gibt’s dazu irgendwelche einschlägigen Paragraphen?

Die Relevanz dieser Fragestellung sehe ich in erster Linie bei der Frage: „Ist letztendendes auf geparktes und dann doch nicht genutztes Geld Umsatzsteuer zu entrichten oder nicht“. Parken wäre da für jeden Unternehmer wohl das angenehmere…

thx
moe.

Hallo,

Hängt das zwingend damit
zusammen, dass der „Parkhausbetreiber“ nicht der
„Leistungsanbieter“ ist?

Korrekt!

Oder könnte bspw. auch Karstadt
Gutscheine verkaufen, auf denen Geld praktisch nur „geparkt“
ist, so dass Rechnung und MwSt erst beim Verwenden des
Gutscheins anfallen/erstellt werden?

Du Grob gesagt nein, denn Karstadt ist ja der „Verkäufer“ und bietet Dir den Gutschein an, damit Du bei ihnen Ware kaufen kannst. Mit dem Gutschein hast Du ja schon Waren gekauft in Höhe dessen Höhe. Nur hast Du noch keine Waren ausgesucht und mitgenommen. Karstadt würde den Verkauf des Gutscheines als Einnahmen verbuchen! Du könntest es als Ausgaben!

Gibt’s dazu irgendwelche einschlägigen Paragraphen?

Die Relevanz dieser Fragestellung sehe ich in erster Linie bei
der Frage: „Ist letztendendes auf geparktes und dann doch
nicht genutztes Geld Umsatzsteuer zu entrichten oder nicht“.

Wozu? Is ja nix passiert!

VG René

Hallo,

Hängt das zwingend damit
zusammen, dass der „Parkhausbetreiber“ nicht der
„Leistungsanbieter“ ist?

Korrekt!

ok, grundsätzlich einleuchtend… (aber nicht ganz, siehe unten :wink: )

Oder könnte bspw. auch Karstadt
Gutscheine verkaufen, auf denen Geld praktisch nur „geparkt“
ist, so dass Rechnung und MwSt erst beim Verwenden des
Gutscheins anfallen/erstellt werden?

Du Grob gesagt nein, denn Karstadt ist ja der „Verkäufer“ und
bietet Dir den Gutschein an, damit Du bei ihnen Ware kaufen
kannst. Mit dem Gutschein hast Du ja schon Waren gekauft in
Höhe dessen Höhe. Nur hast Du noch keine Waren ausgesucht und
mitgenommen. Karstadt würde den Verkauf des Gutscheines als
Einnahmen verbuchen! Du könntest es als Ausgaben!

Gibt’s dazu irgendwelche einschlägigen Paragraphen?

Die Relevanz dieser Fragestellung sehe ich in erster Linie bei
der Frage: „Ist letztendendes auf geparktes und dann doch
nicht genutztes Geld Umsatzsteuer zu entrichten oder nicht“.

Wozu? Is ja nix passiert!

Nun ja, also genau betrachtet finde ich, dass beim Kauf eines Gutscheins oder einer Briefmarke nicht mehr und nicht weniger passiert als beim Kauf von „istockphoto-Dollar (credits)“. Es wird m.E. keinerlei Leistung erbracht.

Weißt Du, wie es zu diesem Thema mit juristischen Quellen (Gesetze, Referenzurteile, …) aussieht?

thx
moe.