Wann gewerblicher Verkäufer?

Hallo Miteinander,

Angenommen man eröffnet einen eigenen Internetauftritt um seine Fotos auszustellen. Jetzt gehört ein Shop dazu indem man 15 Artikel verkaufen kann. Besagte Person stellt jetzt in den Shop 15 Fotos von sich zum Verkauf ein. Wenn jetzt Fotos verkauft werden, ist der Verkäufer ein gewerblicher Verkäufer oder ist das noch im privaten Rahmen abwickelbar?
Bitte nur Antworten die rechtlich vertretbar sind. Danke und lieben Dank

Hi,
also in Wirklichkeit Werke der bildenen Kunst?

ja das wird oft als Gewerbe bezeichnet…

Ol

Hi,
also in Wirklichkeit Werke der bildenen Kunst?

ja das wird oft als Gewerbe bezeichnet…

Soso. Und ich behaupte, daß das eine freiberufliche Tätigkeit ist. Und jetzt? Und was hat das mit der eigentlichen Frage zu tun?!?

osmodius

Hallo Andrea S.,

Angenommen man eröffnet einen eigenen Internetauftritt um
seine Fotos auszustellen. Jetzt gehört ein Shop dazu indem man
15 Artikel verkaufen kann. Besagte Person stellt jetzt in den
Shop 15 Fotos von sich zum Verkauf ein. Wenn jetzt Fotos
verkauft werden, ist der Verkäufer ein gewerblicher Verkäufer
oder ist das noch im privaten Rahmen abwickelbar?

wenn jemand 15 Photos, das Stück für EUR 10,- verkauft dürfte das wenig Probleme bereiten. Durch das Auftreten am Markt mit einem Shop entsteht bei mir der Eindruck der Gewinnerzieleungsabsicht und Nachhaltigkeit. Somit wäre es keine „private“ Sache mehr.

Es könnte sich allerdings um eine freiberufliche Tätigkeit handeln, was sich mit den gegebenen Informationen nicht mit Sicherheit sagen lässt. Als Einnahme ist dem Finanzamt aber trotzdem zu melden. Das gehört dann allerdings in ein anderes Brett.

Gruß

osmodius

Hallo,

Angenommen man eröffnet einen eigenen Internetauftritt um seine Fotos auszustellen. Jetzt gehört ein Shop dazu indem man 15 Artikel verkaufen kann. Besagte Person stellt jetzt in den Shop 15 Fotos von sich zum Verkauf ein. Wenn jetzt Fotos verkauft werden, ist der Verkäufer ein gewerblicher Verkäufer oder ist das noch im privaten Rahmen abwickelbar? Bitte nur Antworten die rechtlich vertretbar sind. Danke und

Die Antwort ist wohl nicht so einfach. Es kommt sicher auch darauf an, woruaf man hinaus will. Umsatzgesetz und Einkommensteuergesetz sehe schon unterschiedliche Definitionen davon vor, was ein Unternehmer ist. Dan wird ja auch noch zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit unterschieden. Dann vielleicht noch die Frage, ob der Verkäufer hier in zivilrechtlicher Sicht als Unternehmer oder Privatperson auftritt. Leider gibt es nicht immer trennscharfe Abgrenzung anhand einzelner Aspekte, sondern es wird oft auf den „Gesamteindruck“ abgestellt.
Ganz allgemein würde ich sagen, dass die Bilder extra für den Verkauf gemacht und ins Internet gestellt wurden, womit man zumindest in umsatzsteuerrechtlicher Sicht schon stark an eine unternehmerische Betätigung rankommt. Ob das Ganze aber auch mit Gewinnerzielungsbasicht betrieben wird und dann noch ggf. freiberuflich ist, musste anhand der konkreten Umstände beurteilt werden.
Noch schwammiger wird es sicher bei der zivilrechtlichen Beurteilung.
Also vielleicht einfach mal ein wenig die Richtung konkretisieren.

Grüße

Hi,
Naja damit bist du ja eh schon auf dem richtigen Weg.
Denn genaugenommen ist eben bildende Kunst kein Gewerbe, wenn auch Fotografie, oft auch aus historischen Fehlentscheidungen, als Gewerbe angesehen wird, und in einigen europäischen Ländern allzugerne (wenn man nicht gerade Fotografie auf einer Kunstuni studierte) ins Gewerbe gestellt wird.
Meiner Meinung nach, eben zu Unrecht, da eben das Produkt: die Aufnahme oder das Photo (der Print) eindeutig ein Werk der bildenden Kunst sind.
Lediglich eine massenhafte Vervielfältigung insbesonders einesn dritten, oder der Handel damit, wäre eine gewerbliche Tätigkeit.
Auch Auftragsarbeiten, sind davon nicht ausgenommen (auch allgemein als Künstler anerkannte Persönlichkeiten, haben oft oder sogar vorwiegend mit Auftragsarbeiten Ihren Lebensunterhalt bestritten).
Allenfalls sind Auftragsarbeiten dann eben angewandte Kunst.
Was es mit der Frage zu tun hat? Das stand im Kontex zu einer mittlerweile gelöschten falschen Antwort,
die offenbar aufgrund meines Denkanstosses vom Autor gelöscht wurde.
Die Frage war ja ob es ein Gewerbe sei.
Das wenn man, auch durch eine künstlerische oder freiberufliche Tätigkeit Geld einnimmt, dies steuerrechlich, Sozialversicherungstechnisch einige Auswirkungen hat, sollte hinlänglich bekannt sein
Da eben Fotografie allerschlimmstenfalls nur als freiberufliche Tätigkeit anerkannt werden dürfte, ist keine gewerbliche Tätigkeit darin zu sehen, obwohl das nicht in allen Ländern so anerkannt wird.
Tatsächlich ist, war und bleibt es aber eine künstlerische Tätikeit, und dies sollte eigentlich auch so vertreten werden, um mittelalterliches Zunftswesendenken endlich aufzubrechen.
OL