Hallo Covincover,
die entsprechenden §§ des UStG lesen sich meines Erachtens ziemlich eindeutig!
Aus dem geschäftlichen Anteil kann die Vorsteuer herausgezogen werden, aus dem privat genutzten Anteil eben nicht.
Es wird doch sicherlich eine %-uale Aufteilung zwischen geschäftlich und privat geben. Da das Dach beide Bereiche betrifft, müsste der entsprechende %-Wert greifen.
Befindet sich auch der privat genutzte Teil der Immobilie im Betriebsvermögen, so kommt es darauf an, wie diese Privatnutzung steuerlich zugerechnet wird, z. B. Miete zzgl. MwSt. oder Miete ohne MwSt.! Ohne MWSt. führt wieder zu der %-ualen Aufteilung der Vorsteuer.
Deshalb wird bei der privaten PKW-Nutzung so oder so die MwSt. abgeführt, weil aus dem Fahrzeug ein kompletter Vorsteuerabzug möglich ist.
Beste Grüße
maasterp