Wann gilt der Lebensunterhalt als gesichert?

Hallo, habe noch eine ganz wichtige Frage:
Lese überall, dass für die Erteilung eines Aufenthaltserlaubnisses der Lebensunterhalt gesichert sein muss. Aber wieviel muss man verdienen, damit der Lebensunterhalt als gesichert gilt? Und muss man unbedingt einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben? Bin für Eure Antworen sehr dankbar und wünsche Euch Allen ein wunderschönes Weihnachtsfest. Schöne Grüße!!!

Hallo, die Erteilung Aufenthaltserlaubnis ist auch von den Kosten des Lebensunterhalt abhängig. - zumind. wenn es sich nicht um Ehepartner handelt -
Die genaue Höhe kannst Du hier erfahren : www.info4alien.de -dort schreiben ua.a. Mitarbeiter div. Ausländerbehörden.
Frohes Fest und guten Rutsch
M.P.

Der Lebesunterhalt ist dann gesichert wenn man keine Tranferleistung wie Sozialhilfe oder Harz 4 bezuiehen muß.
Was für ein Job ist egal
Wenn du 1 Million hast ist auch gut.

Hallo, habe noch eine ganz wichtige Frage:
Lese überall, dass für die Erteilung eines
Aufenthaltserlaubnisses der Lebensunterhalt gesichert :sein
muss. Aber wieviel muss man verdienen, damit der
Lebensunterhalt als gesichert gilt?

Hallöchen, generell gilt, dass der Lebensunterhalt dann gesichert ist, wenn kein Anspruch auf öffentliche Leistungen besteht (SGB II, Wohngeld, SGB XII - ALG I ist kein „schädliches“ Einkommen, da man da ja in den Arbeitszeiten auch Beiträge zahlt). Es ist darum schwer zu sagen wieviel man verdienen muss. Das ganze wird anhand einer Formel unter Bezug der Miete, Strom etc… und der Einnahmen ausgerechnet. Mit einbezogen werden die Mitglieder im Haushalt.

Und muss man unbedingt
einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben?

Nein, es „sollte“ ein Arbeitsverhältnis reichen, wo die Probezeit beendet ist, und noch mindestens 6 Monate an Vertragslaufzeit übrig sind. Kann aber von Bundesland zu Bundesland aufgrund verschiedener Verwaltungsvorschriften variieren.

Bin für Eure
Antworen sehr dankbar und wünsche Euch Allen ein :wunderschönes
Weihnachtsfest. Schöne Grüße!!!

Wünsche ich auch.:smile:

Hallo, das ist eine schwierige Frage, da jede Behörde da wahrscheinlich andere Maßstäbe setzt. Grundsätzlich gilt, dass der Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit so gesichert sein muss, dass keine öffentlichen Mittel wie SGBII oder Wohngeld bezogen werden und auch kein Anspruch auf solche Leistungen besteht.
Es werden die aktuellen Sätze der ARGE zugrunde gelegt und die Miete angerechnet. Vom Erwerbseinkommen wird dann noch ein Absetzungebetrag abgezogen, außer bei Aufenthaltserlaubnissen zur Familienzusammenführung. Da gibt es grade ein neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, dass dieser Betrag nicht mehr abgezogen werden darf.
Wie lange das Arbeitsverhältnis schon bestehen muss oder wie lange es noch fortbestehen muss, ist auch von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde unterschiedlich.
Hoffe, ich habe helfen können, Gruß Maike

Hallo,
eigentlich ganz einfach: merh als man von Hartz IV bekommen würde.

Ein unbefristeter Arbeitsvertag ist nicht zwingend. Das hängt aber letztlich von der bisherigen Arbeitsbiographie ab.

Gegenfrage: Würden Sie jemand einen Kredit geben, der über einen befristeten Arbeitsvertrag verfügt?

Also, warum soll der Staat das anders machen.

alwosa

hallo,

ich weiß nur, der Arbeitsvertrag muss unbefristet sein.
Der Lebensunterhalt kann auch über den Ehegatten gesichert sein.

MFG,

Xana

hallo,
der lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn man keinen anspruch auf staatliche hilfen hat!
Egal ob man es nicht beantragt!!!

sozialgeld, alg2,wohngeld usw. ungefähr der satz zur grundsicherung + miet-und nebenkosten + versicherungen.
es muß alles aus eigener tasche bezahlbar sein.

als ich meine afrikanerin heiraten wollte, wollten sie die verdienstbescheinigungen sehen-hätte ich keine arbeit gehabt, oder wäre bei einer zeitfirma… wer weiß, dann wäre nix geworden.

Hallo thebeat,

kenne leider die Eckdaten dafür nicht. Bitte beim zuständigen Amt erfragen.

Gruß,
DNeu

herzlichen Dank für Ihre ausländerrechtliche Anfrage.

Der Lebensunterhalt ist dann gesichert, wenn Sie keinen Anspruch auf staatlichen Sozialleistungen haben, Sie krankenversichert sin, und ausreichen Mittel haben, Ihr Arbeitseinkommen zu erzielen.

Dabei ist das ganze einen Prognoseentscheidung, so dass auch ein die Unterhaltssicherung auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag möglich ist.

Weiter Hinweise finden Sie unter:
htttp://www.rechtsanwalt-familienzusammenfuehrung.de

Sollten Sie Schwierigkeiten mit der Ausländerbehörde haben, bin ich gerne bereit Sie zu vertreten.

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. 0 2222-93118-0
Fax. 0 2222-93118-2

Hallo,

ja, das ist richtig. Kann man den Lebensunterhalt nicht selbst sichern, muss jemand das absichern, was ich keinem empfehle kann.

Es müsste über dem Satz liegen, der für Bedürftigkeit von Sozialleistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt) zugrunde gelegt wird. Das Ausländeramt gibt Auskunft darüber.

Ich wünsche einen guten Rutsch ins Neue Jahr 2011.

Mit freundlichen Grüßen

Hans W. Nilles

  1. Vorsitzender
    pro integration
    Ausländerhilfe e. V. Duisburg