Wann gilt die Nebenkostenabrechnung als zugestellt

Hallo liebe Experten.

Leider habe ich zu meiner Fragestellung immer noch keine zufriedenstellende Antwort finden können.

Nehmen wir an, folgendes ereignet sich bei der Zustellung einer NK-Abrechnung:

  1. Zum letzten Mal schaut man am 31.12.09 um 20Uhr in den Kasten bevor man das Haus zu einer Silvesterfeier verläßt. Es ist kein (!) Brief da.

  2. Man findet seine NK-Abrechnung für das Kalenderjahr 2008 - die natürlich eine Nachzahlungsforderung ausweist - am 02.01.2010 in seinem Briefkasten vor.

  3. Die NK-Abrechnung besitzt keinen Poststempel. Der Vermieter hat die Abrechnung also selbst eingeworfen (evtl. unter Zeugen, das jedenfalls wird er behaupten). Von anderen Mietern weiß man, dass sie ihre NK-Abrechnungen nicht vor dem 01.01.2010 Nachmittags oder Abends vorfanden.

  4. Das Datum der NK-Abbrechnung selbst ist vom 29.12.09.

In diesem Thread (/t/wann-gilt-nk-abrechnung-als-zugestellt/1933741

Was ist nun richtig? Gilt eine NK-Nachzahlungsforderung tatsächlich als zugestellt, wenn sie am 31.12. nach 20Uhr (evtl. unter Zeugen) dem Mieter in den Briefkasten geworfen wird? Ich meine, kann man ernsthaft erwarten, dass der Mieter 23:59Uhr nochmal nachschaut? Gibt es da Gerichtsentscheidungen dazu? Was ist das genaue Kriterium für den Ablauf der Verjährungsfrist einer NK-Rechnung (Zustellung, zur Kenntnisnahme or what-ever)?

Danke im Voraus und viele Grüße
Berlinaut

Hallo berlinaut,

das LG Waldshut-Tiengen vertitt die Auffassung, dass eine Abrechnung, welche gegen 17:00 Uhr am 31.12. in den Briefkasten des Mieters eingeworfen wird nicht fristgerecht zugestellt ist.

LG Waldshut-Tiengen, Urteil vom 09.07.2009 - 1 S 19/09

Gruß

Joschi

Super. Genau das habe ich gesucht. Damit ist die Rechtslage eigentlich klar. Fragt sich bloß, was passiert, wenn die Zeugen des Vermieters (die beim Einwurf bestimmt dabei waren) behaupten, sie hätten die NK-Abrechnung bereits am Vormittag eingeworfen. Naja aber darauf lasse ich es ankommen.

Danke, Grüße und gute Nacht
Berlinaut

Fragt sich bloß, was passiert, wenn die
Zeugen des Vermieters (die beim Einwurf bestimmt dabei waren)
behaupten, sie hätten die NK-Abrechnung bereits am Vormittag
eingeworfen.

dann hätte man noch das hier:

Von anderen Mietern weiß man, dass sie ihre
NK-Abrechnungen nicht vor dem 01.01.2010 Nachmittags oder Abends
vorfanden.