Hallo liebe Experten.
Leider habe ich zu meiner Fragestellung immer noch keine zufriedenstellende Antwort finden können.
Nehmen wir an, folgendes ereignet sich bei der Zustellung einer NK-Abrechnung:
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Zum letzten Mal schaut man am 31.12.09 um 20Uhr in den Kasten bevor man das Haus zu einer Silvesterfeier verläßt. Es ist kein (!) Brief da.
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Man findet seine NK-Abrechnung für das Kalenderjahr 2008 - die natürlich eine Nachzahlungsforderung ausweist - am 02.01.2010 in seinem Briefkasten vor.
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Die NK-Abrechnung besitzt keinen Poststempel. Der Vermieter hat die Abrechnung also selbst eingeworfen (evtl. unter Zeugen, das jedenfalls wird er behaupten). Von anderen Mietern weiß man, dass sie ihre NK-Abrechnungen nicht vor dem 01.01.2010 Nachmittags oder Abends vorfanden.
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Das Datum der NK-Abbrechnung selbst ist vom 29.12.09.
In diesem Thread (/t/wann-gilt-nk-abrechnung-als-zugestellt/1933741
Was ist nun richtig? Gilt eine NK-Nachzahlungsforderung tatsächlich als zugestellt, wenn sie am 31.12. nach 20Uhr (evtl. unter Zeugen) dem Mieter in den Briefkasten geworfen wird? Ich meine, kann man ernsthaft erwarten, dass der Mieter 23:59Uhr nochmal nachschaut? Gibt es da Gerichtsentscheidungen dazu? Was ist das genaue Kriterium für den Ablauf der Verjährungsfrist einer NK-Rechnung (Zustellung, zur Kenntnisnahme or what-ever)?
Danke im Voraus und viele Grüße
Berlinaut