Angenommen Herr Meyer hat viele Sachen auf seinen Hof und
veranstaltet regelmäßig einen Scheunenflohmarkt.
Wie oft darf er das tun ohne das er es als Geschäft anmelden
muß? Oder besser gesagt gilt die Scheune schon bei Öffnungszeit
einmal in der Woche als Geschäft?
Gehe ich ma von aus:
Auf dauer angelegte planmäßige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht;
feste Abgrenzungsregeln nach dem Motto bis zu 6 mal im Jahr ist
das ein Hobby und kein gewerbe, gibt es nicht.
Wie oft darf er das tun ohne das er es als Geschäft anmelden
muß?
wie immer gilt hier als wesentliches abgrenzungsmerkmal, dass nur das verkauft werden darf, was aus dem eigenen fundus stammt.
also aller möglicher privatkram ohne dass man zukauft.
gruß inder