Mich interessiert ab wann ein ÜBERGABEEINSCHREIBEN als zugestellt gilt. Habe nun so viel schon im Internet gewuselt und zum Teil Sachen von 2004 und noch älter gefunden in denen manche sagen :
Es gilt als zugestellt wenn der Postbote versucht hat es ihm/ihr zu geben, die Person nicht dort war und dann die Benachrichtigungskarte in den Briefkasten geworfen wird dass ein Schrieb bei der Post zur Abholung bereit liegt.
oder
Es gilt erst dann als zugestellt wenn es der Postbote tatsächlich geschafft hat ihm/ihr das Ding in die Hand zu drücken. Alternativ bliebe da nur das Einwurfeinschreiben dass ohne Wenn und Aber als zugestellt gilt auch wenn der /die den Briefkasten nicht leert…
So, und nun bin ich ein wenig verwirrt.
Was stimmt denn nun ?
Gibt es da irgendwo einen Gesetzestext zu oder ein Urteil oder sowas?
das versteh ich jetzt nicht
das versteh ich jetzt nicht, sorry
Es war doch keine konkreter Fall beschrieben worden, sondern nur eine allgemeine Frage gestellt.
„Beim Übergabeeinschreiben sieht das etwas anders aus. Der BGH gelangte zu der Entscheidung, daß der Hinweiszettel, der vom Postboten in den Kasten geworfen wurde, noch keinen Zugang des eigentlichen Einschreibens darstellt.“
Ich schlage vor, diese Formulierung zu ändern. Denn beim Übergabeeinschreiben sieht das eben nicht „etwas anders aus“, sondern man wendet das, was zuvor beschrieben wird, konsequent an.