Wann gilt ein ÜBERGABEEINSCHREIBEN als zugestellt?

Mich interessiert ab wann ein ÜBERGABEEINSCHREIBEN als zugestellt gilt. Habe nun so viel schon im Internet gewuselt und zum Teil Sachen von 2004 und noch älter gefunden in denen manche sagen :

Es gilt als zugestellt wenn der Postbote versucht hat es ihm/ihr zu geben, die Person nicht dort war und dann die Benachrichtigungskarte in den Briefkasten geworfen wird dass ein Schrieb bei der Post zur Abholung bereit liegt.

oder

Es gilt erst dann als zugestellt wenn es der Postbote tatsächlich geschafft hat ihm/ihr das Ding in die Hand zu drücken. Alternativ bliebe da nur das Einwurfeinschreiben dass ohne Wenn und Aber als zugestellt gilt auch wenn der /die den Briefkasten nicht leert…

So, und nun bin ich ein wenig verwirrt.

Was stimmt denn nun ?
Gibt es da irgendwo einen Gesetzestext zu oder ein Urteil oder sowas?

Vielen Dank im vorraus für sämtliche Bemühungen.

Gibt es da irgendwo einen Gesetzestext zu oder ein Urteil oder
sowas?

Es gibt einen Eintrag in der FAQ-Liste, den man zuerst mal lesen könnte:
FAQ:1350

Gruß
Christian

das versteh ich jetzt nicht
das versteh ich jetzt nicht, sorry
Es war doch keine konkreter Fall beschrieben worden, sondern nur eine allgemeine Frage gestellt.

Hallo Jasmin,

das versteh ich jetzt nicht, sorry
Es war doch keine konkreter Fall beschrieben worden, sondern
nur eine allgemeine Frage gestellt.

Klick den Link einfach mal an, dann verstehst du auch…

Grüße von
Tinchen

awwwwwwwwwwww
sorry!!!

und danke!

Das wiederum verstehe ich jetzt nicht

nur eine allgemeine Frage gestellt.

Und weil diese Frage häufig gestellt wird, ist sie auch in der Liste der „Frequently Asked Questions“ zu finden.

@ exc
Da du ja die FAQ betreust…

„Beim Übergabeeinschreiben sieht das etwas anders aus. Der BGH gelangte zu der Entscheidung, daß der Hinweiszettel, der vom Postboten in den Kasten geworfen wurde, noch keinen Zugang des eigentlichen Einschreibens darstellt.“

Ich schlage vor, diese Formulierung zu ändern. Denn beim Übergabeeinschreiben sieht das eben nicht „etwas anders aus“, sondern man wendet das, was zuvor beschrieben wird, konsequent an.

Levay

geändert owT

O.T.
Hi,

das versteh ich jetzt nicht, sorry
Es war doch keine konkreter Fall beschrieben worden, sondern
nur eine allgemeine Frage gestellt.

Alleine die Erwähnung einer FAQ hier in diesem Brett scheint einigen schon den Angstschweiß wegen der 1129 aus den Poren zu treiben.

Ich weiß nicht, ob ich nun lachen oder weinen soll.

Schönen Gruß

Christian