Hallo zusammen,
bei uns im Baugebiet ist eine Mauer als Einfriedung nicht erlaubt. Hintergrund ist ich würde gern eine Mauer mit ca. 8m Länge und 2m Höhe an die Grundstücksgrenze setzen.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ab wann ist die Mauer denn eine Einfriedung. Wenn ich sie auf, bzw an die Grenze setze ganz klar.
Aber wenn ich sie sozusagen 50-70cm ins Grundstück setze, wäre das ja streng genommen keine Einfriedung sondern eben einfach nur eine Mauer auf meinem Grundstück. Dagegen kann ja niemand was sagen.
Wie seht ihr das denn?