Mal folgenden, natürlich rein hypothetischen Fall angenommen:
Ein Kolummnist einer großen deutschen Tageszeitung (falls man die so nennen kann) denkt sich, er könnte täglich seine Meinung zu einem umstrittenen Thema kundtun, zum Beispiel einer - natürlich ebenfalls hypothetischen - Freilassung von Terroristen.
Wenn dieser Mensch jetzt sagt, das er sowas net gut findet und meint, so jemand hat Recht, glücklich zu sein und kein Anspruch auf Freiheit und vorzeitige Entlassung und die Leute sind ja eh ganz arg schlimm und so. Und jeden Tag kommen dicke Aufmacher in der Zeitung, wie böse die Entlassenen sind, was natürlich die Meinung der proletarischen Zielgruppe dieser Zeitung entsprechend schürt. Kann das ganze dann als
Volksverhetzung gemäß §130 StGB gewertet werden?
Auszug:
"Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
Versuchst Du zum Hass gegen alle Bildredakteure aufzustacheln? Oder gegen die proletarische Zielgruppe der Zeitung? In dubio usw. denke ich mal, dass das nicht so ist
Es gehört schon etwas mehr dazu, sich wegen Volksverhetzung strafbar zu machen, als in rechtmäßiger Weise von seiner - übrigens einige der bedeutendsten Grundrechte - Pressefreiheit und Meinungsfreiheit gebrauch zu machen.
Der Tatbestand ist schon deswegen nicht erfüllt, weil erstens der Vorsatz fehlen drüfte, weil zweitens Christian Klar nicht „Teile der Bevölkerung“ darstellt und drittens, weil die Kundgabe, dass man an eine Begnadigung nicht im Traum denken würde, nicht geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Die bloße Äußerung von Ablehnung gegenüber einer Person stellt auch noch kein Aufstacheln zum Hass dar und dass dort in den Leserbriefen zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen aufgerufen wird, vermag ich mir nicht vorstellen zu können.
Alles in allem dürfte wohl nicht ein einziges Tatbestandsmerkmal verwirklicht sein - wie Levay also schon zutreffenderweise und wohl aufgrud der Abwegigkeit Deiner Idee ohne Begründung sagte: Die Antwort lautet: Nein.
Die Wahrheit darf ja wohl noch gesagt werden. Oder - um es in den Worten dieses Kolummnisten zu sagen - wäre die Bezeichnung „Mörder a. D.“ geeigneter?
siehst Du ein paar rechtskräftig verurteilte Terroristen, die zur Strafentlassung anstehen, ernsthaft als
Teile der Bevölkerung
im Sinne dieses Gesetzes an? Ebenso wenig glaube ich, dass die Angehörigen der Opfer, deren Unmut wegen der Begnadigungsabsicht nachvollziehbar ist, sich zum Volk zählen, das sich von der Blödzeitung aufhetzen ließe.
Und jeden Tag kommen dicke
Aufmacher in der Zeitung, wie böse die Entlassenen sind, was
natürlich die Meinung der proletarischen Zielgruppe dieser
Zeitung entsprechend schürt.
Dein Gedankengang, dass die Zeitung das Proletariat aufhetze, ist nachvollziehbar. Aufhetzung des Proletariats war wohl auch das Ziel der Entlassenen. Insofern käme hier der Straftatsbestand der ‚Unterstützung einer terroristischen Vereinigung‘ durchaus in Betracht.
Ich glaube, dass Du alt genug bist, um die „Ratten und Schmeißfliegen“ von FJS noch deutlich zu erinnern. Die von heute aus gesehen doch ein bissel näher beim Gedanken der „Desinfektion von Volksschädlingen“ liegen, als man sich damals getraut hat zu denken.
Man mag von der Rederederunde bei Christiansen denken was man mag, aber als ich dort den weiland Innenminister Baum zu dem Thema hörte, war ich schon ziemlich beeindruckt davon, aus diesem Mund (im „deutschen Herbst“ 1977 hat der Innenminister den unsäglichen BKA-Herold noch getragen, erst 1981 eher halbherzig abgemeiert, als der seinen unsauberen Job schon getan hatte, der bis heute wirkt) zu hören, wie einfach das ist:
Entweder man steht zu Rechtsstaatlichkeit und dem verfassungsmäßigen Gleichbehandlungsgrundsatz, oder man lässt es sein. Ein bisschen Gleichbehandlung (d.h. bloß für Richter am FG, die einkommensteuerlich behandelt werden wollen wie Bundestagsabgeordnete und dergleichen - aber doch nicht für alle!) gibts halt nicht.
Art. 3 III GG ist einer der anspruchsvollsten in der deutschen Verfassung überhaupt, und es gibt wenige Länder, in deren Verfassung ein so mutiger und radikaler Grundsatz steht. Bloß: Wenn man ihn hat, muss man ihn halt auch praktizieren - oder bleiben lassen, aber dann hat er auch in der Verfassung nichts mehr verloren.
ich hoffe doch, Du willst mich nicht absichtlich missverstehen: Ich sprach von Teilen der Bevölkerung im Sinne dieses Gesetzes. Damit befürworte ich kein Geschmier einer Zeitung, ganz im Gegenteil, vermute aber, dass Beleidigung da eher greift als Volksverhetzung.
Art. 3 III GG ist einer der anspruchsvollsten in der deutschen
Verfassung überhaupt, und es gibt wenige Länder, in deren
Verfassung ein so mutiger und radikaler Grundsatz steht. Bloß:
Wenn man ihn hat, muss man ihn halt auch praktizieren - oder
bleiben lassen, aber dann hat er auch in der Verfassung nichts
mehr verloren.
Da gebe ich Dir recht, finde allerdings den Zusammenhang nicht, jedenfalls nicht zur momentanen Diskussion. Das Begnadigungsgesuch wird geprüft, auf Gnade gibt es jedoch keinen Rechtsanspruch, im Gegensatz zur vorzeitigen Strafaussetzung auf Bewährung.
Dass sich nun Politiker dranhängen, um dem Stammtisch zu imponieren, macht die Sache nicht besser, ist aber auch nicht verboten. Könnte allerdings manchem die Augen öffnen: Eine Begnadigung widerspräche dem Rechtsempfinden von 80 % der Bevölkerung. So sprach - sinngemäß - unser Ministerpräsident Stoiber. Und sowas hat mal Jurist gelernt.
Im Übrigen ist ernsthaft ja nicht zu bestreiten, dass der Rechtsstaat im „deutschen Herbst“ nicht nur beinahe aus den Schienen gekippt war.