Wann gilt Kündigung als zgestellt?

Hallo www-Gemeinde!

Folgende Frage hat sich uns bei einer „Pfingst-Diskussionsrunde“ aufgetan:

Herr Meier (Namen zufällig ausgewählt) erhält per Übergabe-Einschreiben am 1.2.xx die Kündigung seiner Firma XY. Da Herr Meier nicht im Hause ist, erhält er eine Benachrichtigungskarte der Post, er möge die Sendung binnen 7 Werktagen abholen.

Herr Meier tut dies jedoch nicht, warum auch immer.

Gilt die Kündigung nun trotzdem als zugestellt oder nicht?

Meine Meinung ist nämlich, die kündigende Firma XY hätte ein Einwurf-Einschreiben schicken müssen. Diesem kann man sich nämlich nicht entziehen - es gilt mit dem Einwurf ja quasi als zugestellt. Alle anderen Einschreiben lassen sich zudem noch verweigern.

Weiß hier jemand Näheres? Bitte ggf. mit Quellangabe.

Danke im Voraus!

Hi Kosakenzipfel,

hier findest Du die Antwort:
http://www.vaa.de/pdf/rechtsecke/kuendigungszugang.pdf

Teilzitat "wird das Einschreiben nach einem erfolglosen Zustellungsversuch nicht innerhalb von einer Woche bei der Post abgeholt, so gilt die Kündigung weiterhin als nicht zugegangen.

Viele Grüße
ladyonline

Hallo

Hallo,
ein Einschreiben geht nicht in dem Zeitpunkt zu in welchem der Benachrichtigungsschein hinterlassen wird, sondern erst, wenn das Einschreiben abgeholt wird (BAG 25.4.96 DB 96, 2235). Verhindert der Empfänger den Zugang des Einschreibens rechtsmissbräuchlich, indem er es nicht abholtoder die Aushändigung verhindert, muss er sich so behandeln lassen, als sei ihm das Schreiben zugegangen. Er handelt rechtmissbräuchlich, wenner weiß oder damit rechnen muss, das ein Kündigungsschreiben an ihn unterwegs ist und er das Einschreiben trotz Kenntnis vom Benachrichtigungsschein nicht abholt (BAG 3.4.86 DB 86 2336)
Bei der Zustellung von Kündigungsschreiben nach den Vorschriften der ZPO geht die Kündigung nach & 132 BGB mit der Benachrichtigung über den Zustellungsversuch, nicht erst mit dem Abholen des Kündigungsschreibens auf der Post zu (Quelle Küttner Personalhandbuch 255/56 und 255/57)
Grüße Michael

Folgende Frage hat sich uns bei einer
„Pfingst-Diskussionsrunde“ aufgetan:

Herr Meier (Namen zufällig ausgewählt) erhält per
Übergabe-Einschreiben am 1.2.xx die Kündigung seiner Firma XY.
Da Herr Meier nicht im Hause ist, erhält er eine
Benachrichtigungskarte der Post, er möge die Sendung binnen 7
Werktagen abholen.

Herr Meier tut dies jedoch nicht, warum auch immer.

Gilt die Kündigung nun trotzdem als zugestellt oder nicht?

Meine Meinung ist nämlich, die kündigende Firma XY hätte ein
Einwurf-Einschreiben schicken müssen. Diesem kann man sich
nämlich nicht entziehen - es gilt mit dem Einwurf ja quasi als
zugestellt. Alle anderen Einschreiben lassen sich zudem noch
verweigern.

Weiß hier jemand Näheres? Bitte ggf. mit Quellangabe.

Danke im Voraus!