Hallo!
Wenn man z.B. einen kleinen Waffenschein beantragen möchte, muss man einige behördliche Auflagen erfüllen. Eine davon ist, dass man kein Alkoholiker sein darf.
In meinen Augen ist man schon Alkoholiker, wenn man gelegentlich z.B. ein Bier trinkt. Denn man nimmt, nicht nur zum probieren, bewusst Alkohol zu sich. So wie einer, der gelegentlich oder öfter eine Zigarette raucht, ein Raucher ist. Wenn jemand den Alkohol unbedingt braucht um Entzugserscheinungen zu vermeiden oder ein anderes starkes und körperliches Verlangen danach hat, ist er in meinen Augen alkoholkrank. Das geht für mich weit über das Alkoholikersein hinaus.
Andere sehen das anders als ich. Jeder hat da seine eigene Definition und muss es für sich verantworten. Und so komme ich zu meiner Frage: Wie genau sehen es die Behörden wenn es um Auflagen wie oben genannt geht? Ab wann gilt man denn bei denen als Alkoholiker? Wenn ich einen Kasten Bier zu Hause habe? Oder machen die dann über einen längeren Zeitraum Bluttestes? Woran machen die das fest?
Danke euch schon mal für eure Antworten!