Wann gilt man als Alkoholiker im behördlichen Sinne?

Hallo!

Wenn man z.B. einen kleinen Waffenschein beantragen möchte, muss man einige behördliche Auflagen erfüllen. Eine davon ist, dass man kein Alkoholiker sein darf.

In meinen Augen ist man schon Alkoholiker, wenn man gelegentlich z.B. ein Bier trinkt. Denn man nimmt, nicht nur zum probieren, bewusst Alkohol zu sich. So wie einer, der gelegentlich oder öfter eine Zigarette raucht, ein Raucher ist. Wenn jemand den Alkohol unbedingt braucht um Entzugserscheinungen zu vermeiden oder ein anderes starkes und körperliches Verlangen danach hat, ist er in meinen Augen alkoholkrank. Das geht für mich weit über das Alkoholikersein hinaus.

Andere sehen das anders als ich. Jeder hat da seine eigene Definition und muss es für sich verantworten. Und so komme ich zu meiner Frage: Wie genau sehen es die Behörden wenn es um Auflagen wie oben genannt geht? Ab wann gilt man denn bei denen als Alkoholiker? Wenn ich einen Kasten Bier zu Hause habe? Oder machen die dann über einen längeren Zeitraum Bluttestes? Woran machen die das fest?

Danke euch schon mal für eure Antworten!

Bei der Beantragung wird die behördliche Forderung zum Thema Drogen/Alkohol nicht durch Tests o.ä. geprüft.

Offiziell ist ein Alkoholiker ein Mensch, der alkoholkrank ist.

Die entsprechende Voraussetzung wird bei der Behörde nur durch das Führungszeugnis geprüft. Wenn man durch Drogendelikte oder Fahren unter Alkoholeinfluss aufgefallen ist, dann ist die „behördliche Auflage“ nicht erfüllt…

Beatrix

Von Alkoholiker spricht man, wenn der Alkoholkonsum exzessiv ist.
man spricht dann auch von einer Krankheit,einer Suchtkrankheit.

Wer gelegentlich oder auch regelmäßig eine kleine Menge Alkohol( Bier, Wein) zum Essen trinkt ist kein Alkoholiker.
Er ist ein Genussmensch und sicherlich jederzeit in der Lage verantwortlich zu handeln und eben dann z.B. kein Auto zu nutzen oder keine Waffe zu nutzen.

Im übrigen, wenn man im Antrag ankreuzen soll „Alkoholiker ja/nein“ käme mir das reichlich naiv vor. Wer würde es machen, wenn er weiß, er bekommt dann die Erlaubnis nicht.

Und Prüfungen finden m.E. doch nicht statt. Wie auch, allenfalls ein Gesundheitszeugnis seines Arztes vielleicht.

MfG
duck313

Alkoholiker ist man, wenn man regelmäßig trinkt oder auch mehr oder weniger regelmäßig, dafür aber regelmäßig über den Durst trinkt.
Kurz und gut, jemand, der seinen Alkoholkonsum nicht kontrollieren kann.
Bei der PMU wird das aber meist sehr streng bewertet.
Da könntest Du mit Deiner Ansicht ja schon gut hinpassen. So wie Du das siehst, ist im Prinzip jeder Nichtabstinenzler schon ein Alkoholiker.
Ich würde mich jetzt auch nicht als Alkoholiker sehen. ich vergess schon mal, dass ich noch n’Bier zuhaus hab. Ich trink auch lieber ein Bier zu deftigem Essen, dabei ist es aber völlig unerheblich, ob es ein alkoholhaltiges, ein leichtes oder alkoholfreies ist. Dabei geht’s einfach nur darum, dass es nichts „süsses“ ist.
Die angesprochenen Tests werden im Rahmen der PMU gemacht, wenn jemand dann wieder seine Zulassung zur Führerscheinprüfgung beantragt.

Servus,

das hier:

ist nicht richtig. Lies doch lieber die einschlägige Rechtsgrundlage als irgendwas vom Hörensagen Aufgeschnapptes und von wem auch immer „mit eigenen Worten“ Weitergegebenes. Dann kommst Du zu § 6 WaffG, in dem gleich auch schon eine Durchführungsbestimmung zumindest zum Teil enthalten ist (normalerweise steht die nicht im Gesetz).

Unabhängig davon helfen in solchen Zusammenhängen eigene Interpretationen und Spekulationen nichts, wenn es doch eindeutige Definitionen gibt. Wenn man sich z.B. an ICD-10, F 10.1 und F 10.2. hält, ist weiter keine Poesie und Philosophie notwendig. Das ist im gegebenen Kontext aber eh nicht nötig, weil in § 6 WaffG schon konkretisiert ist, worum es geht, und der Begriff „Alkoholiker“ dort jedenfalls nicht steht.

Schöne Grüße

MM