Guten Tag,ich habe seit Febr. 08 die Kaltmiete um 10 gememindert, weil seit dem Einzug der unter uns wohnenden Mieter ( Dez. 2007) ein ekel-und brechreiz hervorrufender Gestank aus der Wohnung dringt.Im gesamten Treppenhaus stinkt es und besonders in unserer Wohnung können wir einen kleinen Raum weg.dem durch die Dielen dringenden Gestank nicht nutzen.
Heute meinte Verwalter, daß Eigentümer die schriftl. angek. Mietminderung nicht anerkannt hätte( habe aber kein Schreiben erhalten)
Wann gilt diese vom Eigentümer als akzeptiert?
Hallo.
Normalerweise geht das so,daß Sie als Mieter den Vermieter kontaktieren,am besten schriftlich und mit einer genannten frist,da man dann was in der Hand hat und das per Einschreiben mit Übergabe.Wenn dann nichts kommt,dann nochmal,mit einer letzten frist und der Aufforderung sich doch endlich zu melden,um den Schaden zu beheben,weil man sonst eine Mietminderung vornehmen wird,da der Geruch so unangenehm ist und so weiter.
Erst dann darf man die Miete mindern,wenn er der aufforderung nicht nach geht.
Schließlich können Sie ohne Nachweis ja nicht sagen,daß Sie diesen Brief überhaupt geschickt haben und mit der Übergabe haben Sie zugleich die Bestätigung dafür.Wenn der Vermieter behauptet daß er was geschickt hätte,ohne es per Einschreiben zu schicken(mit Übergabe),dann ist es genauso der Fall.Er hat nichts in der Hand,Sie dann schon.Sollten Sie das nicht gemacht haben(per Einschreiben),müssen sie es nach holen und dürfen erst dann die Miete,wenn wieder nichts passiert nach der genannten Frist, mindern.
Liebe Grüße Sonja:smile: