Wann greift Artikel 20 des GG der BRD?

Hallo,

gerade habe ich diesen Artikel auf lawblog.de gelesen
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/06/01/…

Besonders die Comments sind dazu der komplette Wahnsinn und wenn unser offensichtlich paranoide Innenminister dann noch meint die Überwachunsggremien der Geheimdienste sind nur im Weg, fällt mir nur Artikel 20 des Grundgesetzes ein:

„(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Und mir fällt keine andere Abhifle mehr ein.
Die PArteien stehen „halb hinter“ Dr. Schäuble, das BVerfG darf rechtlich nichts unternehmen und bisher hat noch keiner den Minister aufhalten können.

Greift der Artikel in diesem Fall schon?
Oder bracuht man bessere Gründe?
Wenn der Jetzt wieder Bürger und Terrorist, also Unetrschiede zwischen Menschen machen will ist die Grundordnung ncihts mehr wert.

Was meint ihr?

Freue mich über jede Antwort.

Gruß

Merrick

Besonders die Comments sind dazu der komplette Wahnsinn und
wenn unser offensichtlich paranoide Innenminister dann noch
meint die Überwachunsggremien der Geheimdienste sind nur im
Weg, fällt mir nur Artikel 20 des Grundgesetzes ein:

„(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu
beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand,
wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

im moment sieht es nicht so aus, als wäre abhilfe möglich. die regierung macht, was sie will. die wahlbeteiligung zeigt, dass die mehrheit der menschen nicht hinter ihr steht. die gründe, warum die wählenden gewählt haben, zeigt noch deutlicher, dass das so ist.

War das jetzt ein JA für den Artikel 20?
Die regierung amcht was sie will udn die MEhrheit steht hinter ihr …

Das hatten wir jetzt schon wzeimal.

Einmal die Nationalsozialisten und einmal die DDR!
Beides mal hat die Regierung gemacht was Sie wollte und anchher hieß es wieder „Wir haben nichts davon gewusst“ oder „Wir konnten nichts tun“.

Ich möchte mir nur nicht in zwei- oder drei Jahren selbst vorwerfen ich hätte nichts davon gewusst oder hätte nichts tun können.

Also, was das ein JA für den Artikel 20? Oder nicht?

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Hallo,

„(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu
beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand,
wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

nur, weil ein Minister im verfassungsrechtlichen Trüben fischt, ist noch lange nicht die freiheitlich demokratische Grundordnung in Gefahr.

Und mir fällt keine andere Abhifle mehr ein.
Die PArteien stehen „halb hinter“ Dr. Schäuble, das BVerfG
darf rechtlich nichts unternehmen

Wieso nicht?

Gruß
C.

SOrry, dauert immer ein bisschen bis ich antworten kann.

Das BVerfG kann und darf nur „Im Auftrag“ tätig werden.
Jemand muss hin gehen und eine Klage anstrengen was besodners bei
einem MdB recht unwahrscheinlich ist weil diese Immunität genießen.
Und bis heute gibt es keinen Abgeordneten der vom BVerfG ind ei Schranken gewiesen worden ist. So weit ich weiß gar nicht möglich.

Und wenn es „ein ungewöhnlicher Vorgang“ ist, das 12Parteimitgleider der CDU-Chefin offen bei Steuerentalstungen widersprechen, kann ich mir schon jetzt bildhaft ausmalen was passieren würde, wenn man die CDU bitten würde gegen Dr. Schäuble zu stimmen.
(http://www.handelsblatt.com/News/Politik/Deutschland…)
Da ist von Demokratie ncihts mehr übrig.
„Regel 1: Der Chef hat Recht.“ (In diesem Fall Wolfgang)

Gruß

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Hallo,

Das BVerfG kann und darf nur „Im Auftrag“ tätig werden.
Jemand muss hin gehen und eine Klage anstrengen was besodners
bei
einem MdB recht unwahrscheinlich ist weil diese Immunität
genießen.

das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Es wird sich mit Sicherheit jemand finden, der gegen ein entsprechendes Gesetz klagen wird, sofern es denn überhaupt mal Realität werden sollte. Die Immunität der MdB hat damit auch nichts zu tun. Die gilt nur für Verfahren, die gegen einen MdB angestrengt werden und darum gehts bei einer Verfassungsbeschwerde nicht.

Und bis heute gibt es keinen Abgeordneten der vom BVerfG ind
ei Schranken gewiesen worden ist. So weit ich weiß gar nicht
möglich.

Was der Schäuble als Abgeordneter redet, ist irrelevant, solange es nicht in ein Gesetz gegossen wird. Gegen dieses kann man dann vorgehen und das würde auch (erfolgreich) passieren (siehe Luftsicherungsgesetz als prominentes Beispiel).

Gruß
C.

Das Vorgehen ist eine Sache.
Das Wissen eien Andere.

Ich erinnere nur einmal an das BKA-Gesetz.
Hätte der CCC nicht „zufällig“ Zugang dazubekommen
und das PApier veröffentlicht, wüsste bis heute wahrscheinlcih keiner
das die Befugnisse extrem ausgeweitet werden soll(t)en.
Nachdem das Papier offen war, haben selbst PArteikollegen zugegeben das Sie das Gesetz so genau gar nciht gelesen hatten.
Die wussten wzar das die Online-Überwachung ein teil war,
aber oft wurde zugegeben, das keiner gewusst hatte, das das BKA ohne richterliche Erlaubnis Räuem durchsuchen dürfen soll(te).

Das ist das Problem.
Wenn nicht bekannt wird, was in einem Gesetz steht kann man dagegen schlecht vorgehen. Und in den Medien ist das Thema Überwachung anscheinend gar kein Thema.

Gruß

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Das Vorgehen ist eine Sache.
Das Wissen eien Andere.

Ich erinnere nur einmal an das BKA-Gesetz.
Hätte der CCC nicht „zufällig“ Zugang dazubekommen
und das PApier veröffentlicht, wüsste bis heute wahrscheinlcih
keiner
das die Befugnisse extrem ausgeweitet werden soll(t)en.
Nachdem das Papier offen war, haben selbst PArteikollegen
zugegeben das Sie das Gesetz so genau gar nciht gelesen
hatten.

Ich hätte ahnen müssen, daß im Laufe der Diskussion wieder halbverdaute Einzelfälle hochgewürgt werden. Mein Fehler.

Wenn nicht bekannt wird, was in einem Gesetz steht kann man
dagegen schlecht vorgehen.

Tja, dumm ist nur, daß alle Gesetze schon als Entwurf öffentlich werden.

Und in den Medien ist das Thema
Überwachung anscheinend gar kein Thema.

Wie sagte Nuhr noch…: „Häh?“

C.

Besonders die Comments sind dazu der komplette Wahnsinn und
wenn unser offensichtlich paranoide Innenminister dann noch
meint die Überwachunsggremien der Geheimdienste sind nur im
Weg, fällt mir nur Artikel 20 des Grundgesetzes ein:

„(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu
beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand,
wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

im moment sieht es nicht so aus, als wäre abhilfe möglich. die
regierung macht, was sie will. die wahlbeteiligung zeigt, dass
die mehrheit der menschen nicht hinter ihr steht. die gründe,
warum die wählenden gewählt haben, zeigt noch deutlicher, dass
das so ist.

War das jetzt ein JA für den Artikel 20?

in einer demokratie ist dieser artikel eigentlich wurscht. entweder das volk entscheidet oder wir haben keine demokratie.

Die regierung amcht was sie will udn die MEhrheit steht hinter
ihr …

wir werden sehn, wie die nächsten wahlen laufen.

Und in den Medien ist das Thema
Überwachung anscheinend gar kein Thema.

deutsche medien sind nur gegen die regierung, wenn die SPD regiert. und wenn die CDU regiert, sind sie gegen die SPD und Linke.

das thema afghanistan und verteidigung deutschlands auf den ozeanen gegen terroristen wird ja auch völlig unter den tisch gekehrt.

könnte alles schaden…wir brauchen freude/erfolg durch positives denken. denken wir uns den aufschwung in alle häuser. denken wir uns an die spitze des weltmarkts. eine lüge mit positiver wirkung ist besser als eine wahrheit mit negativer.

gestern hab ich mich doch tatsächlich gefragt, warum der name des bnd-mitarbeiters, der jetzt in israel vermittelt haben soll, in den nachrichten preisgegeben wird.
…normal ist das nicht…aber man muss ja nicht alles verstehen.

deutsche medien sind nur gegen die regierung, wenn die SPD
regiert. und wenn die CDU regiert, sind sie gegen die SPD und
Linke.

Glaubst Du eigentlich wirklich was Du sagst? Schau Dir doch einfach mal an, an wievielen Medien die SPD Beteiligungen hält und an wievielen die Union. Desweiteren frage ich Dich, wenn Du o.g. wirklich glauben solltest, warum man gemeinhin von „Rotfunk“ aber nicht von „Schwarzfunk“ spricht?

„(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu
beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand,
wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Was bedeutet denn „Widerstand“ für dich?
„Widerstand“ im Sinne dieses Artikels fängt bereits bei freier Meinungsäußerung an und geht über Demonstrationen und Streiks auch über den Rechtsweg.
Wenn irgendwann keines der durch das Grundgesetz gegebenen Mittel mehr ausreicht (derzeit aber weder praktisch denkbar, noch befinden wir uns annähernd in ener solchen Lage) kommen wir dann evtl. irgandwann in einen Bereich in dem jeder Bürger die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland auch mit Gewalt verteidigen kann.
Aber mit Verlaub: Bevor du auf dieses „Recht“ pochen kannst gibt es schon hundersttausende Soldaten und Beamte, die schon aus ihrer Dienstpflicht heraus gegen die Bedrohung der FDGO vorgegangen sein werden/müssen.
Ich habe meinen Diensteid nicht auf eine Bundeskanzlerin einen Verteidigungsminister oder einen Innenminister geleistet, sondern ausschließlich auf die FDGO und das deutsche Volk. Ich und Tausende anderer haben geschworen „das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“.
Also keine Sorge, nur weil du dich persönlich durch fragwürdige Politik gestört fühlst ist dadurch nicht gleich die FDGO in Gefahr.

Gruß Andreas