Wann greift Berufsrechtschutz

Hallo liebe Mitwissende,
wenn PersonA rechtliche Unterstützung von einem Anwalt benötigt, der FirmaB ein paar Briefe schreibt, damit ein Zeugnis ordentlich zu PersonA ausgestellt wird, und die Sache sich letztendes aussergerichtlich regelt, muss dann der Rechtschutz-Versicherer den Anwalt bezahlen? Oder bezahlt der Versicherte? (Die Rechtschutzversicherung besteht bereits seit 1994 und es gab noch nie ein Schadensfall)
Danke und viele Grüße

Hallo,

es muss nicht vor Gericht gehen, damit die Rechtsschutz greift. In der Regulierung spielen aber auch Dinge eine Rolle, wie z.B. die Selbstbeteiligung, oder auch die „ortsübliche Vergütung“.
Viele Grüße
Andreas

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Danke.