Vor 8 Monaten habe ich einen Diesel gekauft bei einem Gebrauchtwagenhändler. Nun ist der Turbolader kaputt gegangen und der Händler meint das ich beim Kauf unterschrieben habe das er keine Garantie gibt. Er würde mir aber aus Kullanz 30 prozent zahlen. Ist das rechtens? Der Kühlermotor ist auch kaputt. Würde das auch in die Garantie fallen? Wer weiss rat.
Hallo!
Normalerweise hat muss ein Gebrauchtwagenhändler vom Gesetz her 6 Monate Gewährleistung mit vollem Kostenersatz bei Schäden geben, die nicht vom Käufer verursacht wurden. In den ersten 6 Monaten braucht der Käufer keinerlei Nachweiß bringen, das der Schaden vom dem Kauf schon bestanden hat. Nach den 6 Monatem folgen 6 Monate, in denen bei einem Schaden der Käufer dem Händler beweisen muss, das der Schaden vor dem Kauf bereits bestanden hat. (z.B. tropfende Wasserpumpe 2 Monate nach dem Kauf).
Das der Händler keine „Garantie“ gewährt, heisst nicht, das er keine „Gewährleistung“ geben muss > gesetzl. Gewährleistung ist 6 Monate. Eine „Garantie“ wird meistens auf 12 Monate verlängert, heisst aber wie gesagt, das der Käufer nach Ablauf der 6 Monate in der Beweißschuld steht.
Unterschrieben ohne „Garantie“ heisst somit, das der Händler zwar 6 Monate gesetzl. Gewährleistung gibt, aber nach dieser Zeit für keinerlei Schäden und Defekte aufkommen muss. Garantie ist immer ein „KANN“, Gewährleistung ein „MUSS“. Deshalb ist es meiner Meinung nach rechtens, wenn es im Vertrag aufgenommen wurde, das er keine Garantie gibt. Garantie und Gewährleistung sind 2 paar Stiefel! Wäre der Schaden vor Ablauf der 6 Monate passiert, wäre der Sachverhalt natürlich zu Gunsten des Käufers. In diesem Fall sind hier gesetzl. Hebel meines Wissens nicht möglich.
schönen Gruss
Hallo, habe gerade nochmal darüber nachgedacht, weil mich das Thema auch von Berufwegen für mich interessant ist. Bin mir doch nicht 100% sicher, ob die gesetzl. Händlergewährleistung 6 Monate oder 12 Monate währt. Gewährleistung kann nämlich wie schon wie beschrieben nicht vom Händler ausgeschlossen werden. Lieber noch mal unter der Rubrick „Recht“ posten. Viel Glück
schöner gruss
Hallo! Die gesetzliche Gewährleistung gilt normalerweise für 24 Monate, lässt sich aber durch eine Klausel im kaufvertrag auf 12 Monate reduzieren (und das macht auch JEDER Händler). Achtung: Das heisst nicht automatisch, daß Du innerhalb von 12 Monaten Dein mangelhaftes Kfz auf Händlerkosten reparieren lassen kannst. Es tritt nach 6 Monaten ab Kaufdatum die sogenannte Beweislastumkehr in Kraft - Du musst dem Händler ab dem ersten Tag des 7. Monats nach Erwerb Deines Autos nachweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung bestand bzw. veranlagt war - ohne Gutachter und anwaltliche Unterstützung eine schwierige Aufgabe.
Da der Schaden an Deinem Auto 8 Monate nach Kauf entstand bzw. offensichtlich wurde, müsstest Du dem Händler nun nachweisen, dass der Turbo bereits bei Auslieferung einen Schaden hatte bzw. ein anderer, schon damals vorhandener Mangel oder eine Wartungslücke VOR Auslieferung dazu führte, daß der Lader kaputtging.
Und genau das ist der Punkt, an dem sich auch beim Gebrauchten eine Zusatzgarantie rechnen kann - zwar gibt es auch hier einen Kostenplan zur Selbstbeteiligung ab Überschreitung einer bestimmten Kilometergrenze, das bedeutet, Du springst für einen Teil des Preises des Ersatzteils ein. Jedoch sind bei eigentlich jeder aktuellen Gebrauchtwagenversicherung unabhängig von Alter und Laufleistung des versicherten Kfz immer 100% der Lohn- und Arbeitskosten abgedeckt, welche den Preis des Ersatzteiles in vielen Fällen übersteigen.
Viele Händler verkaufen deshalb Fahrzeuge ab einem bestimmten Alter/Laufleistung ausschliesslich mit einer Gebrauchtwagengarantie an Endkunden - ein fairer Händler übernimmt im Schadensfall den Kundenanteil der Reparaturkosten ganz oder wenigstens anteilig. Alles Verhandlungssache
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Grüße, Sebastian