Folgende These, Schüler verlässt nach Beendigung des Unterrichtes regulär das Schulgelände, um dann die Hausaufgabenbetreuung zu besuchen. Die Hausaufgabenbetreuung arbeitet unabhängig der Schule und basiert auf einer Privatinitiative. Die Hausaufgabenbetreuung findet in einer Räumlichkeit der Kirche statt. Ob es eine Absprache/Vertrag eine Trägerschaft zwischen der Hausaufgabenbetreuung und der Kirche gibt, ist z.Z. nicht bekannt , nur, dass die Räumlichkeit wohl unentgeltlich genutzt werden kann. Die Privatinitiatorin kann nicht mehr dazu befragt werden. Das Kind darf selbständig von A nach B sowohl von B nach C als auch von C nach A oder B.
Wie verhält es sich die Rechtslage bei einem möglichen Unfall des Kindes auf dem Weg hin oder weg von der Hausaufgabenbetreuung ?
Hallo,
meines Wissens nach (hatte vor Jahren einen Fall in der Praxis), handelt es sich jedenfalls nicht um einen Wegeunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung für Schüler. Ob sich die Rechtslage da geändert hat, das kann ich allerdings nicht sagen, glaube es aber nicht.
Gruss
Czauderna
Privatvergnügen, versichert über Private Unfallversicherung.
es handelt ich doch hier um eine außerschulische Veranstaltung.
Anders z.B. wenn Schüler zum Schwimmunterricht der Schule gehen, also ins städtische Hallenbad oder von Schule zu einem entfernt gelegenen Sportplatz weil dort Schulwettkämpfe stattfinden.
Und ?
Was soll das „und“ bedeuten ?
was verstehst Du nicht oder was meinst Du fehlt noch ?
Das Kind ist nicht gesetzlich unfallversichert. Punkt.
Ist jemand an dem Unfall Schuld und greifbar, dann haftet der bzw. dessen Versicherung für alle Unfallschäden und Unfallfolgen.
Ist niemand Schuld, dann gibt es niemanden der haftet.
Und deshalb sagte ich doch, falls ihr eine private Unfallversicherung habt, dann mag die nach den Vereinbarungen haften.
Die Unfallfolgen (Verletzung usw.) werden doch von der Krankenkasse übernommen.
Danke, genau erfasst mein Problem, deswegen meine Nachfrage mit ‚‚und?‘‘.
Ob die Eltern des jeweiligen Kindes versichert wären, vermag ich nicht zu sagen. Wir, privat für die Hausaufgabenbetreuung wohl nicht. Es sei denn, es stellte sich heraus, dass die Kirche Träger, Partner der Hausaufgabenbetreuung ist. Dann wären wir ,so denke ich, über diese abgesichert.
Z.B. denke ich an mögliche Situation. Das Kind kommt von der Schule, muss eine vielbefahrene Strasse überqueren, stellt fest, dass es Materialien in der Schule vergessen hat, läuft also hin und zurück. Genau auf diesem Hin und Zurück passiert etwas, was auch immer. Könnte uns eine Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen werden ? Sind wir haftbar? Usw. usf.
Das wüsste ich gern genauestens abgeklärt
Das könnte so sein, man muss das bei seinem Versicherer erfragen.
Aber sicherlich wäre nicht der Weg zur Nachhilfe und zurück nach Hause versichert.
Wer ist „uns“ ? Die Nachhilfelehrer ?
Nein, sicher nicht.
Und „Aufsicht“ hat doch weder die Schule noch die Nachhilfe für die Wege hin und zurück.
Am besten ist, du machst nochmal einen neuen Post. So, wie es sich hier darstellt, ist es unmöglich festzustellen, was du eigentlich wissen möchtest. Ihr seid eine private Initiative zur Hausaufgabenbetreuung? Oder hat die Schule das an euch abgegeben? Warum sollte die Kirche als Vermieter haftbar sein?
Data
Richtig, wir sind eine private Initiative, kein Verein und stehen nicht in Kooperation mit der Schule. Wie sich das als eventueller Träger mit der entsprechenden Kirche verhält, bin ich dabei, herauszubekommen.
Wenn die Kirche nur unentgeltlich an euch vermietet, hat sie mit der Unfallversicherung nichts zu tun. Ihr seid die „Unternehmer“ und habt für eine Unfallversicherung zu sorgen. Ihr scheint da eine ziemlich unübersichtliche Sache übernommen zu haben. Setzt euch doch mal mit der Kirche und der Schule zusammen und bekommt gemeinsam heraus, welches die beste Vorgehensweise ist.
Hier aus der Ferne ist die Lage schwer zu beurteilen.
Data
Dann musst du wohl einen Anwalt konsultieren.
Ja, Danke. Sie haben recht. Wir sind ja dabei alles zu klären und neu zu besprechen. Einwenig rechtliches Hintergrundwissen kann dabei nicht schaden. Wie schon gesagt, die ursprüngliche Initiatorin können wir nicht mehr dazu befragen. Nochmals Danke auch für ihre Geduld
warum? Wenn ich ins Kino gehe und mir auf dem Weg dorthin oder von dort nach Hause etwas passiert, hat das Kino doch auch nichts damit zu schaffen.
Dass für den Schulweg (und Arbeitsweg bei Arbeitnehmern bzw. in noch ein paar anderen Fällen) die gesetzliche Unfallversicherung haftet ist eigentlich nur ein „Sonderfall“.
Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind unsere Schüler
gut versichert, doch nur im Falle eines Unfalls direkt in der Schule,
auf dem Schulweg oder bei von der Schule organisierten Veranstaltungen.
Nicht versichert sind die Erledigung von Hausaufgaben zu Hause, private
Nachhilfe, Freizeitgestaltung während einer Klassenreise oder die
Unterbrechung des Schulweges aus privaten Gründen.
Das Lernen zu Hause sowie Hausaufgaben oder Nachhilfe sind zwar
schulrelevante Tätigkeiten, werden allerdings nicht von der Schule
organisiert (es sei denn, es handelt sich beispielsweise um ein
nachmittägliches Förderprogramm oder Betreuung in der Schule). Aus
diesem Grund sind diese Tätigkeiten nicht gesetzlich versichert.
Viele Grüße
Christa
denken heißt nicht wissen - Fragen wäre angebracht
Dazu müsste man u.a. das Alter des Kindes, seine geistige Entwicklung (Einzelfallabhängig), seine Einsichtsfähigkeit (Einzalfallabhänig) und und und kennen und beurteilen.
So kann dir das keiner hier sagen.
Allen erst einmal Danke.
Wie gesagt, es ist eine hypothetische Betrachtung, kein (zum Glück) wahres Szenario.
Alle Kinder sind gesund und munter.
Wollte rechtlich und versicherungstechnisch nur Alles betrachtet wissen.