eine kurze Frage zum Krankengeld: Soweit ich weiß, greift das nach sechswöchiger Krankheitszeit. Aber muß diese Zeit am Stück gelaufen sein? z.B. drei Wochen krank und ein halbes Jahr später wegen der gleichen Sache nochmal vier Wochen krank. Wäre das ein Krankengeldfall?
Je nach Arbeits-/Versicherungsvertrag greift es auch mal ab
dem ersten Krankheitstag
Nein!
In den ersten vier Wochen der Beschäftigung existiert kein Entgeltfortzahlungsanspruch lt. Gesetz.
Das ist aber ziemlich unabhängig vom Arbeitsvertrag (der eigentlich nur regeln muss, wenn das NICHT der Fall ist), und der „Versicherungsvertrag“ ist diesbezüglich gesetzlich geregelt.
OK, es kann Ausnahmen geben, wenn man freiwillig versichert ist - aber da empfiehlt sich eh die private Krankenversicherung
Allerdings ist die Möglichkeit der Zahlung von „Krankengeld“ ab dem ersten Tag (mit der oben erklärten Ausnahme) nicht absicherbar.