Wohne in Miete. Der Gaszähler ist BJ 1990 und hat keinen Eichstempel.
Habe ich einen Anspruch auf einen neuen Gaszähler (Eichung wird bei dem alten Ding eh keiner mehr machen)??
Meineserachtens nach max 16 Jahren.Ansonsten beim Anbieter nachfragen#
Hallo Jürgen,
In der Regel ist der Gasversorger für den Gaszähler zuständig und für dessen Eichung bzw. Austausch verantwortlich. Solange das Gerät Gesetzeskonform ist, besteht für den Versorger jedoch keine Verpflichtung zum Austausch. Die Eichung hat je nach Modell alle 6 bzw. 8 Jahre zu erfolgen. Wende dich einfach mal an den Kundenservice deines Versorgers.
Noch ein Tipp:
Überprüfe mal die Tarife deiner Gas- und Stromversorger auf eines unserer kostenlosen Verbraucherportale.
* www.stromkunde.info
* www.gaskunde.info
Durch einen Versorgerwechsel kann man bei Strom bis zu 65% und bei Gas sogar bis zu 80% pro Jahr an Kosten sparen.
MfG.
Andy 
In solchen Fragen hilft sicher das zuständige Eichamt. Ansonsten mal die Bundesnetzagentur fragen:
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/Sachgebi…
und es gibt hier auch eine Verbraucherstelle - die antwortet auf Anfragen sogar…
E-Mail: [email protected]
Grüße Ben