Wann habe ich das Recht auf Heimfahrt?

Wir sind seit 8 Wochen dienstlich in China. In unserer Firma herrscht die Meinung, daß uns nach 6 Wochen eine Heimfahrt zusteht. Auf Anfrage wurde uns mittgeteilt, daß dies nirgendwo festgelegt ist. Gibt es zu diesem Thema gesetzliche Bestimmungen oder Richtlinien z.B. der IG-Metal? Oder hat jemand Erfahrungen mit diesem Thema? Allen, die versuchen mir weiter zu helfen, vielen Dank im Voraus

Zunächst einmal wäre zu klären,wie der eigene Arbeitsvertrag lautet.Denn hat man sich auf einen Montage-Job beworben und diesem dann per Arbeitsvertrag zugestimmt,so muss man sich auch über die Konsequenzen klar sein und diese ggf.im Arbeitsvertrag regeln.

Anders wäre es zu beurteilen,wenn es sich um eine vorrübergehende Versetzung an einer anderen Arbeitsplatz (hier im Ausland) handelt.
Hier könnte man analog dem für Beamte geltenden Recht argumentieren,denen
alle 4 Wochen eine Heimfahrt zusteht.

Außerdem können sich auch Regelungen in einem Tarifvertrag befinden,wie zum B.hier:
http://netkey40.igmetall.de/homepages/vst_berlin_neu…

Alle 6 Wochen

FAQ 1129
Hallo

Man lese und grüble: FAQ:1129

Gruß,
LeoLo