Eine Bekannte ist schon über dem 67 Lebensjahr und ihr wurde gesagt, dass sie keinen Rentenanspruch hat, weil sie
A. aus dem Ausland zugezogen ist, und
B. sie in dieser Zeit weder gearbeitet hat noch ALG I oder ALG II bezogen hat.
Kann mir einfach nicht vorstellen, dass die überschaubare Rente des Mannes für ein Rentner Ehepaar die Miete und den Lebensunterhalt für beide aufbringen kann! ich möchte den Beiden gerne helfen, doch wäre es eine super Hilfe, wenn sich jemand damit auskennt 
Danke schön schon Mal und freu mich auf eure Antworten 
Hallo!
Wenn die Rente des Mannes nicht ausreichen wird, dann besteht doch Aufstockungsmöglichkeit durch Sozialhilfe.
Nur weil man schon 67 Jahre alt ist bekommt man doch kein Rente, woher denn ?
Wenn man aus dem Ausland zugezogen ist, dann hat man vielleicht im Ausland gearbeitet und dort einen Rentenanspruch. Der mag dann auch hier von Deutschland aus in Anspruch genommen werden können.
Hat man aber nicht gearbeitet, weder hier noch dort, na, dann gibt es auch kein Altersrente .
Ist das denn nicht klar ?
Nur verhungern muss auch diese Dame natürlich nicht und sie muss auch nicht unter einer Brücke schlafen.
Erstens hat sie einen Mann, der unterhaltspflichtig ist und zweitens kann das Einkommen durch Sozialleistungen aufgestockt werden.
mfG
duck313
Für einen Rentenanspruch muss man eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben oder durch sogenannte Ersatzzeiten belegen können.
Daher auch der Hinweis des Sachbearbeiters wegen des Zuzugs aus dem Ausland.
Denn für deutsche Frauen,die vor 1992 mindestens 1 Kind geboren hatten,gibt es für die Rentenanwartschaft ein Jahr Kindererziehungszeit von der Rentenversicherung gutgeschrieben für jedes Kind.Hatte man also 5 oder mehr Kinder,so ist die Mindestanwartschaftzeit in der Rentenversicherung erfüllt.Das gibt aber nur Pfennig-Beträge als monatliche Rente.
Daher bleibt nur Gang zum Sozialamt.