Wann handelt es sich um eine Patentverletzung bei Verfahren?

Lieber Herr Hopper,

ich habe eine Frage zum Thema ‚Genauigkeit der Patentansprüche‘ bzw. Patentverletzung.
Mein Wissensstand zum Patentrecht ist „Anfänger“ - ich habe mir etliche Paragrafen des PatG angelesen und weiss über die Bedeutung und Recherche von Patenten.

Es geht darum, daß ich als Softwareentwickler seit ca 2 Jahren eine Software entwickle, die eine bestimme Anwendung ermöglicht (Analyse und Bearbeitung von Audiosignalen). Zu Grunde liegt ein Algorithmus, der ein bestimmtes - von mir entwickeltes - Verfahren realisiert.
Nun habe ich entdeckt, dass vor einigen Monaten eine Offenlegungsschrift eines Patentes erschienen ist, die genau die gleiche Anwendung ermöglichen soll wie meine Anwendung, das Verfahren (also der Algorithmus) laut Patentansprüchen in EINIGEN Punkten (bei Anspruch 1) zumindest sinngemäß (nicht immer wortlaufgemäß) mit meinem übereinstimmt, in ANDEREN Punkten bei Anspruch 1 und vor Allem bei den weiteren Nebenansprüchen nicht mit meinem übereinstimmt.
Einfach ausgedrückt: Mein Verfahren ist ähnlich mit dem im Patent genannten, aber nicht gleich. Die Eingabe und das Ziel sind gleich, aber die Zwischenschritte nicht bzw. nur stellenweise ähnlich.
Ein Experte könnte - so glaube ich - mit etwas ‚böswill‘ ggf. einige Punkte/Schritte meines Verfahrens so sinndeuten, dass ich das Patent verletze, gerade, weil der Patentanspruch 1 des Patents meiner Meinung nach sehr allgemeingehalten ist.

So hätte ich also 2 Fragen:

  1. Wenn die eigentliche Anwendung die gleiche ist, aber das Verfahren sich in einigen Punkten unterscheidet, verletze ich dann das Patent (vorausgesetzt, es wird erteilt, aber ich betreibe gerade Schadensbegrenzung… :wink: ?

  2. Da die eigentliche Anwendung im engeren Sinne das Ergebnis des Algorithms ist, wäre damit auch die Anwendung an sich geschützt?
    (als Beispiel: Jemand erfindet einen Toaster und beschreibt die Bauweise. Ist dann nur die Bauweise, oder insgesamt das „Rösten von Brot“ geschützt - angenommen, das Rösten von Brot sei vorher theoretisch überlegt, aber bislang nicht realisiert worden).

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Viele Grüße,
franky1024

Ohne genaue Prüfung des Patentes und der Verletzungsform ist eine Aussage nicht möglich. Bei einer Patentverletzung reicht es aus, wenn alle Merkmale des Hauptanspruches des Klagepatentes gleich oder zumindest funktionsgleich nachgebildet werden. Die Prüfung einer solchen Verletzungssituation ist außerordentlich schwierig und riskant.
Daniel

Das „wenn ALLE Merkmale des Hauptanspruches des Klagepatentes gleich oder zumindest funktionsgleich nachgebildet werden“ ist ja schon mal was, womit ich was anfangen kann. Um mir sicher zu sein komme ich aber wohl nicht 'drumrum das Ganze durch einen Patentanwalt prüfen zu lassen…
Danke für die Antwort, Daniel!